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Wissenswertes

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Gewerbemeldungen

"Symbolbild Gewerbemeldungsformular"

Wer in Landshut den selbständigen Betrieb einer gewerblichen Tätigkeit beginnt, ändert oder aufgibt, muss dies beim Ordnungsamt anzeigen.

Die Formulare für die Gewerbeanmeldungen, Gewerbeummeldungen und Gewerbeabmeldungen in Landshut können Sie hier herunterladen:

  • Ordnungsamt / Gewerbewesen

    Anita Dirnberger

    Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 304

    84034 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 1282

    Fax: 0871 - 88 20 1200

    Mail: gewerbewesen@landshut.de

  • Ordnungsamt / Gewerbewesen

    Fabian Neumüller

    Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 304

    84034 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 1323

    Fax: 08 71 - 88 20 12 00

    Mail: gewerbewesen@landshut.de

    • Öffnungszeiten
    • Mo.-Di., Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Mi.

      14:00 - 16:00 Uhr

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Di., Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr

Ladenschlussgesetz

Laden geschlossen

Verkaufsstellen (Ladengeschäfte und sonstige Verkaufsstände, -buden, -kioske) müssen während der allgemeinen Ladenschlusszeiten geschlossen sein.

In Bayern sind die Verkaufsstellen montags bis samstags von 20.00 bis 6.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Verkaufsstellen für Bäckerwaren dürfen bereits ab 5.30 Uhr öffnen.

Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die teilweise auf bestimmte Gewerbebereiche (z.B. Tankstellen, Apotheken) oder bestimmte Waren (z.B. Konditor- und Backwaren, Zeitungen) abgestellt sind.

Einzelheiten können im Ladenschlussgesetz nachgelesen werden.

  • Ordnungsamt / Sachgebietsleitung Gewerbewesen und Gaststättenrecht

    Katharina Oßner

    Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 305

    Landshut

    Tel.: 08 71 - 88 14 97 (Mi. - Do.)

    Fax: 08 71 - 88 20 12 00

    Mail: gewerbewesen@landshut.de

  • Ordnungsamt / Sachgebietsleitung Gewerbe- und Gaststättenrecht

    Teresa Rahbauer

    Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 305

    84034 Landshut

    Tel.: 08 71 - 88 14 97

    Fax: 08 71 - 88 20 12 00

    Mail: gewerbewesen@landshut.de

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    • Öffnungszeiten
    • Mo.-Di.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Mi.

      14:00 - 16:00 Uhr

    und nach Vereinbarung

    Um Wartezeiten zu vermeiden empfiehlt sich eine Terminvereinbarung.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Di.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Um Wartezeiten zu vermeiden empfiehlt sich eine Terminvereinbarung.

Preisauszeichnung

"Smbolbild Preis Tomaten"

Wer dem Endverbraucher Waren oder Leistungen anbietet, ist dazu verpflichtet, eine Preisauszeichnung entsprechend der Preisangabenverordnung (PangV) vorzunehmen. Anzugeben ist z. B. der Bruttopreis einschließlich der Umsatzsteuer und etwaiger Nebenkosten.

Nähere Informationen zur Preisauszeichnung, z. B. bei Waren die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, sind der Preisangabenverordnung zu entnehmen.

Sonn- & Feiertagsschutz

Nach dem Feiertagsgesetz sind an den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit andere Gesetze keine Ausnahme zulassen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann im Einzelfall aus wichtigen Gründen eine Befreiung von einigen Verboten des Feiertagsgesetzes erteilt werden.