Stadt landshut
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Hochwasserschutz

Gebäudeschäden durch hohes Grundwasser und Flusshochwasser vermeiden

"Hochwasser Löschenbrand"

1. Grundwasser kann in Isarnähe bis an die Oberfläche ansteigen

Das Stadtgebiet ist durch die Flutmulde vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis der Isar weitgehend geschützt. Der Wasserspiegel der Isar beeinflusst aber auch die Höhe des Grundwassers. Deshalb kann der Grundwasserspiegel bei hohen Wasserständen in der Isar bis an die Oberfläche ansteigen und entsprechend Gebäudeschäden verursachen. Das Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz weist daher auf die notwendigen Schutzmaßnahmen für undichte Keller und bei Heizöllagerung hin.

Im Isartal beträgt der Abstand des Grundwassers zur Geländeoberfläche in der Regel nur wenige Meter. Grundwasserspiegel und Wasserspiegel der Isar beeinflussen sich gegenseitig. Führt die Isar Hochwasser, steigen auch die Grundwasserstände, im Extremfall bis zur Geländeoberfläche.

Insbesondere in den Stadtteilen im Nahbereich der Isar und der Flutmulde kann es deshalb bei hohen Wasserständen der Isar oder durch Flutung der Flutmulde durch aufsteigendes Grundwasser zu einer Vernässung oder Überschwemmung von undichten Kellern kommen. Demzufolge können in diesen Bereichen Maßnahmen gegen eindringendes Wasser notwendig werden, obwohl die Gebiete nicht vom Hochwasser der Isar bedroht sind.

Im Keller gibt es viele Wege, über die das Grundwasser in das Gebäude eindringen kann. Wurden die Kellersohle oder die Wände und die Fugen nicht wasserdicht hergestellt, kann das Grundwasser langsam einsickern. Jede Durchführung von Leitungen wie Wasser, Gas, elektrischer Strom oder Telefon bildet eine Öffnung für das Grundwasser, wenn die Leitungen nicht wasserdicht in die Wände eingebunden wurden. Tieferliegende Lichtschächte, Kellerfenster oder Türen können ebenfalls Eindringwege für das Grundwasser bilden.

Um Schäden gering zu halten, gibt es zwei grundsätzliche Strategien: Widerstehen oder Nachgeben. Sofern bei Altbauten das Abdichten des Kellers nicht möglich ist, kann die gezielte Flutung sinnvoll sein. Dazu müssen alle elektrischen Anlagen samt der Heizung und der Lagerung der Brennstoffe in den Dachboden oder in ein Nebengebäude verlegt. Im Keller wird nur leichtes Mobiliar gelagert, das im Gefahrenfall schnell in ein oberes Stockwerk geräumt werden kann.

Die Strategie „Widerstehen“ bedeutet, der Keller wird wasserdicht gestaltet. Dazu müssen Kellerwände, Durchführungen, Lichtschächte und Türen abgedichtet bzw. durch mobile Systeme geschützt werden. Weiter kann es sinnvoll sein, einen Pumpensumpf vorzusehen, aus dem dann das restliche eindringende Wasser mit einer kleinen Pumpe nach außen gepumpt werden kann.

Besonderes Augenmerk muss auf die Heizöllagerung gelegt werden. Insbesondere im Frühjahr steigt durch die Schneeschmelze in den Alpen der Wasserspiegel der Isar und damit das Grundwasser im Isartal. Nach der Heizperiode sind die Heizöltanks meist wenig befüllt. Dringt Wasser in einen Heizölkeller ein, droht der Tank wie ein Schiff aufzuschwimmen. In der Folge reißen die Leitungen ab und Heizöl tritt aus. Neben der Gewässerverunreinigung können dadurch erhebliche Schäden am Gebäude entstehen. Dies kann durch den intensiven Heizölgeruch aus dem Mauerwerk bis zur Unbewohnbarkeit führen. Durch aufschwimmende Tanks können außerdem enorme Kräfte auf die Kellerdecke wirken. Ein leerer 10.000 Liter-Tank würde beispielsweise bei einem voll gefluteten Keller mit zehn Tonnen gegen die Kellerdecke drücken. Die wenigsten Kellerdecken würden diesem Druck standhalten. Daher müssen Heizöltanks unbedingt gesichert werden, wenn eindringendes Grundwasser möglich ist.

Die Tanks werden mit Bändern nach unten gesichert und im Boden oder über die Mauern verankert. Ältere Tanks können teilweise nicht gegen Auftrieb gesichert werden. Hier müssen andere Maßnahmen getroffen werden. Beispielweise können die Tanks in ein ebenerdiges Nebengebäude verlegt werden oder im Zuge der Heizungsrenovierung wird auf ein anderes Heizungssystem mit einem anderen Brennstoff umgestellt.

Die Stadt Landshut weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verantwortlichkeit für den Schutz gegen eindringendes Grundwasser und die Sicherung vorhandener Heizöltanks durchwegs beim Eigentümer liegt. Es wird dringend empfohlen, den eigenen Keller kritisch zu prüfen und ggf. einen sinnvollen vorbeugenden Schutz zu entwickeln.

Weitere Informationen enthält die „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Die Fibel enthält auch Informationen für hohe Grundwasserstände und gibt Hinweise zur Abdichtung von Kellern.

2. Flusshochwasser von Isar, Schweinbach, Pfettrach, Roßbach, Klötzlmühlbach, Osterbach kann insbesondere bei Extremhochwasserereignissen viele betreffen

Grundsätzlich gelten die obigen Ausführungen auch, wenn nicht Grundwasser, sondern Flusshochwasser zu Überschwemmungen führt. Für die unterschiedlichen Gewässer im Stadtgebiet Landshut sind unter Überschwemmungsgebiete die Überschwemmungskarten für jeweils zwei unterschiedliche Hochwasserereignisse hinterlegt. Große Betroffenheiten ergeben sich insbesondere für den Fall von Extremhochwasserereignissen. Die Hochwasserschutzeinrichtungen sind in der Regel maximal auf hundertjährliche Hochwasserereignisse ausgerichtet. Für darüber hinausgehende Hochwässer werden technische Schutzeinrichtungen nicht ausgelegt. Der § 5 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)  legt ausdrücklich eine Eigenverantwortung der von Hochwasser betroffenen Personen fest und verpflichtet sie, Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Geeignete Vorsorgemaßnahmen sind in der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat dargestellt. Eigentümer von Grundstücken in Überschwemmungsgebieten sollten in jedem Fall auch prüfen, ob der Abschluss einer Elementarschadensversicherung möglich ist. Nicht zutreffend ist, dass Grundstücke oder Gebäude im Überschwemmungsgebiet generell nicht versichert werden können. Die Versicherer nutzen lediglich ein eigenes Kartensystem, so dass sich die behördliche Einstufung und die der Versicherer unterscheiden können.

3. Gefahren- App

Damit sich die Bürger auch selbst bestmöglich vor Hochwassergefahren schützen können, stellt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit die kostenlose App "umweltinfo" zur Verfügung. Die App informiert in Echtzeit und standortbezogen über den Wasserstand der Flusspegel und warnt die Nutzer vor aktuellen Hochwassergefahren. Die Nutzer bekommen bei einem drohenden Hochwasser direkt eine Push-Meldung auf ihr Smartphone. Mit der App können sich die Bürgerinnen und Bürger in Bayern vor Naturgefahren wie Hochwasser, Ozon, Lawinen oder Unwetter warnen und individuell über ihre Umweltsituation informieren lassen.

App-Umweltinfo

 

4. Vor, während, nach dem Hochwasser - Das können Sie tun!

Informationen, was vor, während und nach einem Hochwasser getan werden kann, erhalten Sie auf dem Infoportal Hochwasser Bayern unter:

www.hochwasserinfo.bayern.de.

Deichsanierung Münchnerau

Hochwasserschutzmaßnahme - Deichsanierung Münchnerau

Planfeststellungsbeschluss

Das wasserrechtliche Verfahren wurde seitens der Stadt Landshut zwischenzeitlich abgeschlossen. Der diesbezügliche Planfeststellungsbeschluss datiert vom 30.06.2015. Die zugehörige Bekanntmachung  wurde im Amtsblatt der Stadt Landshut vom 06.07.2015 veröffentlicht.

Erläuterungsbericht (pdf)

Hochwasseraudit

Was ist ein Hochwasser-Audit ?

Die Stadt Landshut hat als weiteren Baustein für einen bestmöglichen Hochwasserschutz im Jahr 2015 durch die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. ein Hochwasser-Audit durchführen lassen.

Stärken und Schwächen in der Hochwasservorsorge sollen auf diese Weise auch für einen breiteren Personenkreis veranschaulicht werden und die Basis für weiteres zielgerichtetes Vorsorgehandeln bilden.

Gegenstand der Bewertung waren die insgesamt 35 im Merkblatt DWA-M 551 definierten Indikatoren und Merkmale, gegliedert nach den Handlungsbereichen von Flächenvorsorge, natürlichem Wasserrückhalt, Bauvorsorge, Verhaltensvorsorge, Informationsvorsorge, lokaler Gefahrenabwehr und Risikovorsorge, die für die Szenarien eines häufigen Hochwassers (HQhäufig), eines Hochwassers mit mittlerer Wahrscheinlichkeit im Sinne der EG-HwRM-RL (HQ100) und eines außerordentlich seltenen Hochwassers (HQextr) jeweils für die Zielebenen Flusshochwasser und Sturzfluten getrennt bewertet wurden.

Ergebnis des Hochwasser-Audits 2015

Bericht Hochwasser-Audit 2015 (pdf)

Hohe Grundwasserstände

Hohe Grundwasserstände

Aufgrund extremer Niederschläge und im Zusammenhang mit Hochwasserereignissen werden durch hohe Grundwasserstände Gebäudeschäden auch außerhalb überschwemmter Gebiete verursacht. Das Vorkommen hoher Grundwasserstände in Bayern ist eng an die naturräumliche Ausgangslage gebunden. Großflächig treten hohe Grundwasserstände in weiten Flusstälern und Ebenen auf. Bei der Entstehung hoher Grundwasserstände spielt insbesondere die Beziehung zwischen dem Grundwasservorkommen und dessen hydraulischer Vorflut eine Rolle.

So wird zum Beispiel die Höhe der Grundwasseroberfläche entscheidend durch die Höhenlage des Wasserspiegels im Fließgewässer oder durch die Höhenlage der Vorflut mitbeeinflusst. Im Falle eines Flusshochwassers steigt auch der Grundwasserspiegel entlang der Fließgewässer an.

In der Hinweiskarte „Hohe Grundwasserstände (PDF) werden im Maßstab 1:500 000 bayernweit Bereiche hoher Grundwasserstände abgegrenzt. Sie ist das Ergebnis intensiver Datenerhebungen und -auswertungen. Dabei sind hohe Grundwasserstände definiert als Grundwasserstände, die temporär oder dauerhaft weniger als drei Meter unter der Geländeoberfläche liegen.

Aktuelle Informationen zu hohen Grundwasserständen (Messdaten) werden im Internetangebot des Hochwassernachrichtendienstes  unter http://www.hnd.bayern.de/grundwasser veröffentlicht.

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