Wassergefährdende Stoffe werden vom Gesetzgeber in Wassergefährdungsklassen (WGK) eingestuft. Insgesamt gibt es drei Klassen. Heizöl, Dieselkraftstoff, Motoren- und Schmieröle haben die WGK 2, sind also wassergefährdend. Damit Mineralöle nicht unkontrolliert ins Erdreich und damit ins Grundwasser gelangen können, müssen die Lageranlagen so beschaffen sein, dass

- Öl nicht austreten kann,
- Undichtigkeiten aller Anlagenteile, die mit dem Öl in Berührung stehen, schnell und zuverlässig erkennbar sind und
- austretendes Öl schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten werden kann.
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Fachbereich Umweltschutz / Abfallrecht - Wasserrecht
Christian Frey
Luitpoldstr. 29a
84034 Landshut
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Fachbereich Umweltschutz / Fachk. Stelle f. Wasserwirtschaft
Klaus Kreitmeier
Luitpoldstraße 29a
84034 Landshut
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