Stadt landshut
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Grundwasserwärmepumpe

Grundwasserwärmepumpe (GWWP)

In Zeiten steigender Gas-, Strom und Heizölpreise gewinnen alternative Formen der Wärmegewinnung zusehends an Bedeutung. Das ergiebige Grundwasservorkommen im Isartal bietet eine ideale Voraussetzung für den Einsatz von GWWPs.

 

Folgendes ist beim Einsatz von GWWPs zu beachten:

Es darf nur das oberflächennahe Grundwasser erschlossen bzw. genutzt werden, tiefer liegende Grundwasserstockwerke nicht. Gleiches gilt für gespanntes Grundwasser. In den Trinkwasserschutzgebieten „Münchnerau-Siebensee“ und „Wolfsteinerau“ sind die Errichtung und Erweiterung von GWWPs nicht zulässig.

 

Rechtliche Voraussetzungen:

  • Bei Wärmeentzug unter 50 kJ/sec (in der Regel Nutzung für Anlagen bis zu etwa drei Wohneinheiten):

Wasserrechtlich relevant ist hier die Benutzung des oberflächennahen Grundwassers (Entnehmen und Wiedereinleiten, Temperaturänderung) und der Eingriff ins Grundwasser durch die Bohrungen für Entnahme- und Sickerbrunnen. Hierfür ist eine beschränkte Erlaubnis nach Art. 70 BayWG in einem sogenannten "Verfahren mit Zulassungsfiktion" zu beantragen.

 

  • Bei Wärmeentzug von mehr als 50 kJ/sec:

Wasserrechtlich relevant ist hier ebenfalls die Benutzung des oberflächennahen Grundwassers und der Eingriff ins Grundwasser durch die Bohrungen für Entnahme- und Sickerbrunnen. Hierfür ist eine beschränkte Erlaubnis nach Art. 15 BayWG zu beantragen. Das Verfahren mit Zulassungsfiktion ist hier nicht mehr möglich.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr