Eine Bauwasserhaltung dient dazu, eine Baugrube während der Zeit einer Baumaßnahme trockenzulegen. Diese Benutzung des Grundwassers bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Was muss ich tun?
Das vorübergehende Absenken von oberflächennahem Grundwasser und seine Wiedereinleitung stellt eine Gewässerbenutzung dar, für die eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 70 Abs. 1 Nr. 3 BayWG beziehungsweise, wenn die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sein sollten, nach Art. 15 Abs. 1 BayWG erforderlich ist.
Zur Antragstellung ist beiliegendes Formular ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen rechtzeitig beim Fachbereich Umweltschutz der Stadt Landshut einzureichen.
Es ist wichtig, dass nur unverschmutztes Bauwasser ins Gewässer eingeleitet wird. Es kann unter anderem mit Feinstoffen, die aus dem Boden mit ausgeschwemmt werden, verunreinigt sein. Deshalb muss das Bauwasser vor Einleitung in das Gewässer über ein Absetzbecken, zum Beispiel einen geeigneten Container, vorgereinigt werden.
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Sachgebiet Umweltschutz / Abfallrecht - Wasserrecht
Christian Frey
Luitpoldstr. 29a
84034 Landshut
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Sachgebiet Umweltschutz / Fachk. Stelle f. Wasserwirtschaft
Klaus Kreitmeier
Luitpoldstraße 29a
84034 Landshut
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