Der Begriff Umweltschutz

Der seit den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts verwendete Begriff des "Umweltschutzes" umfasst zwischenzeitlich eine Vielzahl von Handlungsfeldern.
Mit Abstand ältestes Handlungsfeld ist dabei das Wasserrecht beziehungsweise die Wasserwirtschaft. Alte Wasserrechte reichen mitunter viele Jahrzehnte zurück. Erst 1974 trat das Bundes-Immissionsschutzgesetz in Kraft, das insbesondere Regelungen zu Lärmschutz und Luftreinhaltung brachte. Schließlich gab es im Jahr 1999 mit Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes einheitliche Regelungen zum Schutz des Bodens und zur Sanierung von Altlasten. Bedingt durch den nicht mehr weg zu diskutierenden Klimawandel, tritt auch die Thematik Klimaschutz in den Vordergrund.
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Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz
Amtsleitung Stefan Jahn
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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Fachbereichsleiter für Umweltschutz
Benedikt Haseneder
Luitpoldstraße 29a
84034 Landshut
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Fachbereich Umweltschutz / Immissionsschutz
Katharina Bukenberger-Woclaw
Luitpoldstr. 29a
84034 Landshut
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Fachbereich Umweltschutz / Immissionsschutz
Susanne Murr
Luitpoldstraße 29a
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Fachbereich Umweltschutz / Abfallrecht - Wasserrecht
Christian Frey
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Fachbereich Umweltschutz / Fachk. Stelle f. Wasserwirtschaft
Klaus Kreitmeier
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Fachbereich Umweltschutz / Immissionsschutz / Abfallrecht
Claudia Pittner
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Fachbereich Umweltschutz / Immissionsschutz - Altlasten
Reinhold Spierer
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Fachbereich Umweltschutz / Bodenschutz, Altlasten
Ralf Schlagbauer
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