Stadt landshut
Color

Abfall

Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Landshut

Holsysteme

Holsysteme

  • Täglich anfallende Abfälle werden quasi an der Haustüre abgeholt.
  • Gelber Sack: alle Verpackungen (Kunststoffe, Folien, Dosen, Alu…)
    außer Glas und Papier
  • Papiertonne: Papier wie Zeitungen, Kartonagen, Büropapier…
  • Restabfall: der restliche Abfall, ohne Wertstoffe und Problemabfälle
Bringsystem Container

Bringsystem Containerstandplätze

Für folgende Wertstoffe sind öffentliche Containerstandplätze eingerichtet:

  • Glascontainer: Verpackungsglas wie Konservengläser, Wein-
    flaschen usw.
  • Papiercontainer: Papier und Kartonagen
  • Grüngutcontainer: für pflanzliche Gartenabfälle wie Rasen-
    und Strauchschnitt
  • Altkleidercontainer: für Schuhe und Altkleider
  • Elektroschrott-Container: für kleine Elektrogeräte
  • Biotonnen: für pflanzliche Küchenabfälle

Bringsystem Wertstoff- und Entsorgungszentrum

Alle übrigen Abfälle, die im privaten Haushalt anfallen Sperrige Abfälle (Sperrmüll) - maximal drei Kubikmeter, Problemabfall, Wertstoffe, Elektrogeräte) können einfach zum WEZ gebracht werden.

Rückgabe im Handel

Rückgabe im Handel

Für bestimmte Abfälle hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass der Einzelhandel sie zurück nehmen muss.

  • Batterien: Rücknahme dort, wo Batterien verkauft werden, in
    die kleinen grünen Sammelboxen
  • Altöl: Rücknahme dort, wo Motoren- oder Getriebeöl verkauft
    wird.
  • Elektroaltgeräte: Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche für
    Elektrogeräte größer 400 Quadratmeter muss unabhängig vom Neukauf
    kleine Geräte (nicht größer als 25 cm) und große Geräte bei
    Neukauf zurücknehmen.
Selbstentsorgung

Selbstentsorgung

Abfälle, die im rechtlichen Sinne nicht dem privaten Haushalt zuzuordnen sind, müssen vom Abfallerzeuger selbst zur Entsorgung gebracht werden. Hierzu zählen beispielsweise Renovierungsabfall, Bauschutt, Altholz, Altautos, Autoreifen oder auch sonstige Verbrennungsabfälle. Diese Abfälle können am WEZ nicht angenommen werden. Im Zweifelsfall gerne vorher nachfragen. Abfalltelefon: 88-1500

Abfälle richtig bereitstellen und entsorgen

Bereitstellung
Gelbe Säcke, Restabfalltonnen und Papiertonnen frühestens am Vorabend und spätestens bis 6 Uhr des Abholtages bereitstellen und nach Entleerung wieder zurückholen. Gelbe Säcke, die nicht mitgenommen wurden, müssen zurückgeholt und nachsortiert werden.

Behinderung SammelfahrzeugeBehinderung Sammelfahrzeuge
Straßen müssen für Sammelfahrzeuge frei gehalten werden. Parken ist verboten, wenn die Restfahrbahnbreite weniger als 3,55 Meter beträgt. In Kurven, Einmündungen und Kreuzungen darf ohnehin nicht geparkt werden. Wenn Sammelfahrzeuge behindert werden, kann die zweite Anfahrt in Rechnung gestellt werden.

Nutzungszeiten ContainerstandplätzeNutzungszeiten Containerstandplätze
Zum Schutz der Anwohner dürfen Containerstandplätze nur Werktags (nicht Feier- und Sonntags) zwischen 7 und 20 Uhr benutzt werden. Zuwiderhandlungen werden an einigen Standplätzen regelmäßig zur Anzeige gebracht.

Überfüllte TonnenÜberfüllung
Die Behälter (Restabfalltonne, Papiertonne) dürfen nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Auch wenn die Container einmal voll sein sollten, dürfen keine Wertstoffe oder andere Abfälle neben die Container abgestellt werden. Zuwiderhandlungen werden an einigen Standplätzen zur Anzeige gebracht.

Fehlwürfe
Insbesondere Fehlwürfe bei den Wertstoffen stören die Verwertung. Extrem schädlich sind Kunststofftüten in der Biotonne. Aber auch Keramik im Glascontainer, Säcke im Grüngutcontainer, Restabfall im Gelben Sack und Problemabfälle in der Restabfalltonne können massiv die Entsorgung stören.

Vielen Dank an die große Überzahl der Landshuter, die vorbildhaft Ihre Abfälle richtig trennen und oben genannte Regeln beachten. Sie helfen uns eine reibungslose Entsorgung zu gewährleisten, Wertstoffe hochwertig zu verwerten und Abfälle umweltverträglich zu entsorgen.

Abfallgebühren ab 2024

Restabfalltonne á

Euro/Jahr

60 l

106,80

120 l

213,72

240 l

427,32

770 l

1.371,12

1.100 l

1.958,76

60-Liter-Sack

4,00 Euro pro Sack

Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Landshut ab 1. Mai

Im Plenum am 16. Dezember 2022 wurden die Änderungen in der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Landshut vom Stadtrat beschlossen.

Die neue Satzung tritt erst am 1. Mai 2023 in Kraft.

Vorab zu Ihrer Information können Sie hier die neue Abfallwirtschaftssatzung einsehen.
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Landshut gültig ab 01.05.2023 (pdf-Download)

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr