Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Landshut

Holsysteme
- Täglich anfallende Abfälle werden quasi an der Haustüre abgeholt.
- Gelber Sack: alle Verpackungen (Kunststoffe, Folien, Dosen, Alu…)
außer Glas und Papier - Papiertonne: Papier wie Zeitungen, Kartonagen, Büropapier…
- Restabfall: der restliche Abfall, ohne Wertstoffe und Problemabfälle

Bringsystem Containerstandplätze
Für folgende Wertstoffe sind öffentliche Containerstandplätze eingerichtet:
- Glascontainer: Verpackungsglas wie Konservengläser, Wein-
flaschen usw. - Papiercontainer: Papier und Kartonagen
- Grüngutcontainer: für pflanzliche Gartenabfälle wie Rasen-
und Strauchschnitt - Altkleidercontainer: für Schuhe und Altkleider
- Elektroschrott-Container: für kleine Elektrogeräte
- Biotonnen: für pflanzliche Küchenabfälle

Bringsystem Wertstoff- und Entsorgungszentrum
Alle übrigen Abfälle, die im privaten Haushalt anfallen Sperrige Abfälle (Sperrmüll) - maximal drei Kubikmeter, Problemabfall, Wertstoffe, Elektrogeräte) können einfach zum WEZ gebracht werden.

Rückgabe im Handel
Für bestimmte Abfälle hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass der Einzelhandel sie zurück nehmen muss.
- Batterien: Rücknahme dort, wo Batterien verkauft werden, in
die kleinen grünen Sammelboxen - Altöl: Rücknahme dort, wo Motoren- oder Getriebeöl verkauft
wird. - Elektroaltgeräte: Einzelhandel mit einer Verkaufsfläche für
Elektrogeräte größer 400 Quadratmeter muss unabhängig vom Neukauf
kleine Geräte (nicht größer als 25 cm) und große Geräte bei
Neukauf zurücknehmen.

Selbstentsorgung
Abfälle, die im rechtlichen Sinne nicht dem privaten Haushalt zuzuordnen sind, müssen vom Abfallerzeuger selbst zur Entsorgung gebracht werden. Hierzu zählen beispielsweise Renovierungsabfall, Bauschutt, Altholz, Altautos, Autoreifen oder auch sonstige Verbrennungsabfälle. Diese Abfälle können am WEZ nicht angenommen werden. Im Zweifelsfall gerne vorher nachfragen. Abfalltelefon: 88-1500
Abfälle richtig bereitstellen und entsorgen
Bereitstellung
Gelbe Säcke, Restabfalltonnen und Papiertonnen frühestens am Vorabend und spätestens bis 6 Uhr des Abholtages bereitstellen und nach Entleerung wieder zurückholen. Gelbe Säcke, die nicht mitgenommen wurden, müssen zurückgeholt und nachsortiert werden.
Behinderung Sammelfahrzeuge
Straßen müssen für Sammelfahrzeuge frei gehalten werden. Parken ist verboten, wenn die Restfahrbahnbreite weniger als 3,55 Meter beträgt. In Kurven, Einmündungen und Kreuzungen darf ohnehin nicht geparkt werden. Wenn Sammelfahrzeuge behindert werden, kann die zweite Anfahrt in Rechnung gestellt werden.
Nutzungszeiten Containerstandplätze
Zum Schutz der Anwohner dürfen Containerstandplätze nur Werktags (nicht Feier- und Sonntags) zwischen 7 und 20 Uhr benutzt werden. Zuwiderhandlungen werden an einigen Standplätzen regelmäßig zur Anzeige gebracht.
Überfüllung
Die Behälter (Restabfalltonne, Papiertonne) dürfen nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt. Auch wenn die Container einmal voll sein sollten, dürfen keine Wertstoffe oder andere Abfälle neben die Container abgestellt werden. Zuwiderhandlungen werden an einigen Standplätzen zur Anzeige gebracht.
Fehlwürfe
Insbesondere Fehlwürfe bei den Wertstoffen stören die Verwertung. Extrem schädlich sind Kunststofftüten in der Biotonne. Aber auch Keramik im Glascontainer, Säcke im Grüngutcontainer, Restabfall im Gelben Sack und Problemabfälle in der Restabfalltonne können massiv die Entsorgung stören.
Vielen Dank an die große Überzahl der Landshuter, die vorbildhaft Ihre Abfälle richtig trennen und oben genannte Regeln beachten. Sie helfen uns eine reibungslose Entsorgung zu gewährleisten, Wertstoffe hochwertig zu verwerten und Abfälle umweltverträglich zu entsorgen.
Abfallgebühren ab 2020
Restabfalltonne á |
Euro/Jahr |
60 l |
108,24 |
120 l |
216,36 |
240 l |
432,72 |
770 l |
1.388,52 |
1.100 l |
1.983,48 |
60-Liter-Sack |
4,00 Euro pro Sack |
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Landshut ab 1. Mai
Im Plenum am 16. Dezember 2022 wurden die Änderungen in der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Landshut vom Stadtrat beschlossen.
Die neue Satzung tritt erst am 1. Mai 2023 in Kraft.
Vorab zu Ihrer Information können Sie hier die neue Abfallwirtschaftssatzung einsehen.
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Landshut gültig ab 01.05.2023 (pdf-Download)
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Bauamtliche Betriebe
Abfalltelefon
Äußere Parkstr. 1
84032 Altdorf
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Bauamtliche Betriebe/Sachgebietsleitung Abfallentsorgung
Hermann Hien
Äußere Parkstr. 1
84032 Altdorf
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Bauamtliche Betriebe / Sachgebiet kommunale Abfallwirtschaft
Richard Geiger
Äußere Parkstr. 1
84032 Altdorf
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Mo.-Do.
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
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Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
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14:00 - 16:00 Uhr
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