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Amt für Kindertagesbetreuung

Symbolbild St. Martin

Schriftverkehr bitte an: Amt für Kindertagesbetreuung, Postfach, 84026 Landshut

Das Amt für Kindertagesbetreuung ist für alle Angebote der Kindertagesbetreuung in Landshut zuständig.

Das umfasst sowohl die Kindertageseinrichtungen in Landshut als auch die Qualifizierte Tagespflege. Zudem sind die sechs Städtischen Kindertagesstätten dem Amt für Kindertagesbetreuung organisatorisch angegliedert.

Das Amt für Kindertagesbetreuung befindet sich am Standort Rathaus II, Luitpoldstraße 27 (1. Stock).

Die Aufgaben des Amts für Kindertagesbetreuung sind:

Fachaufsicht und Fachberatung für Kindertagesstätten

Die Kindertagesstättenfachaufsicht und -fachberatung ist zuständig für die Erlaubnis, Überwachung und Beratung von Kindertagesbetreuungsangeboten von freigemeinnützigen, kirchlichen und privaten Trägern in der Stadt Landshut.


Die Kita-Fachberatung und Fachaufsicht ist Ansprechpartner unter anderem für
...... Teams in Kindertageseinrichtungen

  • bei Fragen zur pädagogischen Arbeit und Konzepten
  • bezüglich der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
  • bei Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung
  • bei der Gestaltung von Räumlichkeiten
  • bei der Integration von Kindern mit Behinderung
  • bei Fragen zur Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
  • in Konfliktsituationen.

.... Träger von Kindertageseinrichtungen

  • bei Fragen zu den Rahmenbedingungen pädagogischer Arbeit
  • bezüglich gesetzlicher Vorgaben
  • bei Planung und Bau von Kindertagesstätten
  • in Fragen zur Personalführung
  • in Konfliktsituationen
  • bezüglich Fördermittel.

.... Eltern/ Elternbeiräte

  • zur Beratung bei der Wahrnehmung der Aufgaben von Elternbeiräten
  • bezüglich gesetzlicher Rahmenbedingungen und des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
  • bei Fragen zur Integration von Kindern mit Behinderung
  • bei Beschwerden.

Als Aufsichtsbehörde ist ein zweiter wesentlicher Bereich der Fachaufsicht und -beratung ...

  • die Sicherstellung des Kindeswohls
  • die Erteilung von Betriebserlaubnissen
  • die Durchführung von örtlichen Prüfungen/ Begehungen
  • die Prüfung von Personalzustimmungen nach § 16 AVBayKiBiG.
    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr

Elternportal Little Bird

"Logo Little Bird""Little Bird" ist das zentrale Elternportal für die Suche, Anmeldung und Vergabe von Kita-Plätzen in der Stadt Landshut.

Im Elternportal können Sie sich über die einzelnen Kindertagesstätten in Landshut informieren und Betreuungsanfragen an die Einrichtungen stellen.

Das Amt für Kindertagesbetreuung ist für den Betrieb der Plattform verantwortlich und unterstützt Einrichtungen oder Eltern bei Fragen zu "Little Bird".

Qualifizierte Tagespflege

Als Qualifizierte Tagespflege bezeichnet man die Kinderbetreuung durch eine geschulte Tagespflegeperson. Die Tagespflege stellt damit eine familienergänzende und unterstützende Form der Förderung der Entwicklung und Bildung von Kindern dar.

Städtische Kindertagesstätten

  • Sachgebietsleitung Städt. Kindertageseinrichtungen

    Claudia Obermaier

    Luitpoldstr. 27, Zi. B1.07 (1. Stock)

    84034 Landshut

    • Bürozeiten
    • Mo.-Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Mo.-Mi.

      14:00 - 16:00 Uhr

    Bürozeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Do.

    14:00 - 16:00 Uhr

Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB)

Die Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB) ist ein vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördertes unabhängiges, trägerübergreifendes Unterstützungssystem für Kitas in Bayern.

  • Pädagogische Qualitätsbegleitung (PQB)

    Kornelia Bachmeier

    Luitpoldstr. 27, 1. Stock (Zi.Nr. B1.06)

    84034 Landshut

    Terminvereinbarungen nach Bedarf

Terminvereinbarungen nach Bedarf

Betriebskostenförderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz

Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege werden durch Elternbeiträge und eine staatliche und kommunale Förderung finanziert. Die staatliche Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) erfolgt kindbezogen an die Gemeinden. Die Gemeinden bringen den kommunalen Beitrag aus eigenen Mitteln auf und geben die staatliche Förderung mit dem kommunalen Anteil an die Träger weiter.

EU-Pilotprojekt Home and Care

Bei "home and care" handelt es sich um ein von der Europäischen Union gefördertes Projekt zur Unterstützung bei der Kinderbetreuung für Alleinerziehende, die in Heil- und Pflegeberufen oder in der Kinderbetreuung tätig sind.

    • Öffnungszeiten
    • Mo.-Do.

      08:00 - 12:00 Uhr

      14:00 - 15:00 Uhr

    • Fr.

      08:00 - 13:00 Uhr

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 15:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 13:00 Uhr

Stabsstelle Sachgebietsübergreifende Aufgaben - Controlling

    Bürozeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

Stabsstelle Fachkräfteoffensive

Koordinationsstelle für den Kooperativen Ganztag und die Quereinsteiger-/ Weiterbildungsmöglichkeiten in der Kindertagesbetreuung in Landshut

  • Stabsstelle Fachkräfteoffensive

    Monika Furtmair

    Luitpoldstr. 27, Zi. B1.06 (1. Stock)

    84034 Landshut

    • Öffnungszeiten
    • Di.-Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

      14:00 - 16:00 Uhr

    Öffnungszeiten
  • Di.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr