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Gefährliche Tiere, Kampfhunde

Gefährliche Tiere - Spinne, Schlangen und Kampfhund

Wer ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder einen Kampfhund halten will, braucht dafür eine Erlaubnis. Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.

Eine Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen.

Die Züchtung von Kampfhunden oder die Kreuzung mit Kampfhunden ist verboten.

Die Ausbildung von Hunden mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren bedarf der Erlaubnis.

 

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