
Eine Ordnungswidrigkeit ist ein Verstoß gegen eine gesetzliche Vorgabe, für die diese Rechtsgrundlage eine Ahndung mit einem Bußgeld vorsieht.
Verwarnung
Eine Verwarnung ist eine Ahndung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten mit einem Verwarnungsgeld. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die schriftliche Verwarnung ist fast immer mit einer Zahlungsaufforderung verbunden. Verwarnungen können bei allen Ordnungswidrigkeiten (Ruhestörungen, Müllablagerungen, Verstöße gegen das Gewerberecht usw.) erteilt werden, solange diese als geringfügig einzustufen sind. Ist keine Geringfügigkeit mehr gegeben, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Bußgeld
Ist eine Ordnungswidrigkeit nicht mehr als geringfügig einzustufen, so dass keine Verwarnung mehr erteilt werden kann, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der Androhung in dem Gesetz, gegen das verstoßen wurde.
Für Bußgelder im Straßenverkehr ist das Straßenverkehrsamt zuständig.
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Ordnungsamt / Ordnungsrecht
Lisa-Marie Striegl
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 309
84034 Landshut
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Ordnungsamt / Allgemeine Ordnung
Christina Hierlmeier
Luitpoldstr. 29 A, Zimmer 309
84034 Landshut
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