Die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Unterbindung und Beseitigung von Störungen ist Aufgabe der Sicherheitsbehörden. Rechtliche Grundlage bildet unter anderem das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG).
In diesem Bereich müssen auch Veranstaltungen angemeldet werden, damit diese überwacht beziehungsweise genehmigt werden können.
Zu dem Fachbereich öffentliche Ordnung gehören auch die Bereiche
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Ordnungsamt
Amtsleitung Benedikt Neumeier
Luitpoldstraße 29 A, Zimmer 311
84034 Landshut
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