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Gutachterausschuss

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Logo GutachterausschussDer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Landshut ist ein selbständiges und unabhängiges Kollegialgremium und ist beauftragt, die Verhältnisse auf dem Grundstücksmarkt transparent darzustellen. Er besteht aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern.

Die Bildung, die Aufgaben und die Befugnisse der Gutachterausschüsse sind in den §§ 192 bis 197 des Baugesetzbuches (BauGB), nähere Einzelheiten in der
Verordnung über die Gutachterausschüsse (
BayGaV), in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

Jeder Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle, welche nach Weisung des Vorsitzenden des Gutachterausschusses die Geschäfte führt.

Marktübersicht der kreisfreien Stadt Landshut

Marktübersicht Stadt Landshut

Aufgabenbereiche des Gutachterausschusses

Ermittlung der Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte, lt. bayerischem Kostengesetz gebührenpflichtig, können digital als PDF oder in gedruckter Form erworben werden:
 

  1. Digital - Sofort  im PDF-Format über das Portal www.Boris-Bayern.de für 25 Euro je Auskunft (die Rechnungsstellung erfolgt automatisiert) ab Stichtag 31.12.2004 abrufbar.
  2. Schriftlich - Druckausgabe über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für 30 Euro je Auskunft (die Zustellung erfolgt über den Postweg)

Weitere Informationen:

Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienmarktbericht)

Bestellung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Seit 2024 sind die Inhalte des Immobilienmarktberichts in zwei Teile aufgeteilt: Einen Überblick über das Geschehen auf dem Grundstücksmarkt mit durchschnittlichen Preisniveaus und den Umsatzzahlen gibt die frei herunterladbare Marktübersicht (siehe oben).

Die gemäß Bayerischem Kostengesetz gebührenpflichtigen sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze, Rohertragsfaktoren, etc.) sind grundsätzlich für Fachpublikum wie Immobiliensachverständige, Makler, Banken, Steuerberater oder die Finanzverwaltung relevant. Auch für Privatpersonen können möglicherweise die detaillierten Vergleichsfaktoren für Eigentumswohnungen und individuelles Wohnungseigentum (Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser) interessant sein.

Die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten können digital als PDF oder in gedruckter Form erworben werden:

  1. Digital - Sofort abrufbar im PDF-Format über das Portal www.Boris-Bayern.de für 45 Euro (die Rechnungsstellung erfolgt automatisiert)
  2. Schriftlich - Druckausgabe über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für 65 Euro (die Zustellung erfolgt über den Postweg) 
Titelbild der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten

Bestellung Immobilienmarktbericht Bayern

Der Immobilienmarktbericht Bayern gibt einen landesweiten Überblick und  kann digital als PDF oder in gedruckter Form erworben werden:

  1. Digital - Sofort im PDF-Format über das Portal www.Boris-Bayern.de für 40 Euro (die Rechnungsstellung erfolgt automatisiert)
  2. Schriftlich -  Druckausgabe über die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Freistaat Bayern für 50 Euro (die Zustellung erfolgt über den Postweg)
Titelbild Immobilienmarktbericht Bayern 2022

Bezug Immobilienmarktbericht Deutschland

Der Immobilienmarktbericht Deutschland steht unter www.immobilienmarktbericht-deutschland.info zum kostenfreien Download bereit.

Titelbild Immobilienmarktbericht Deutschland 2023

Weitere Informationen

Erstellung von Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten, die an Grundstücken lasten. Verkehrswertgutachten werden durch den Gutachterausschuss ausschließlich auf Antrag von Eigentümern, Inhabern von Rechten, Behörden, Gerichten und Justizbehörden gefertigt.

Die Gutachten werden unter Berücksichtigung der einschlägigen Gesetzesvorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angefertigt, wobei eine bindende Wirkung nur bei gesetzlichen Bestimmungen oder Vereinbarungen eintritt.

Der Gutachterausschuss wird dabei grundsätzlich als Kollegialgremium – meist in der Besetzung von drei Gutachtern - tätig.

Erforderliche Unterlagen: Lageplan, Genehmigungsakten (Grundrisse, Schnitte) aktueller Grundbuchauszug, Mietvertrag, eventuelle Notarurkunden zum Bewertungsobjekt (zum Beispiel über eingetragene Belastungen/ Rechte am Grundstück).

Die Gebühren für die Erstellung sind in der Bayerischen Gutachterverordnung festgelegt und richten sich nach dem festgestelltem Verkehrswert.

Weitere Informationen:

Führung der Kaufpreissammlung

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses führt eine Kaufpreissammlung in welcher alle Immobilientransaktionen im Bereich der kreisfreien Stadt Landshut anonymisiert erfasst, gesammelt und ausgewertet werden. Dies ist die Basis für alle weiteren Ermittlungen.

Besetzung des Gutachterausschusses

Mitglieder des Gutachterausschusses

Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Kreisverwaltungsbehörde bestellt. Sie sind in der Regel öffentlich bestellte und vereidigte (ö.b.u.v.) beziehungsweise zertifizierte Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur- und Vermessungswesen, Sachverständige aus der Bau- und Finanzverwaltung sowie Sachverständige für den Immobilienmarkt und speziellen Bewertungsfragen sowie Juristen.

Gutachterausschussmitglieder der Stadt Landshut
Stand: 10/2023

Vorsitzender

  • Lang, Florian | Dipl.-Ing. (FH)

Stellvertretende des Vorsitzenden

  • Eder, Gudrun | M. Eng. Grundstücksbewertung
  • Seyller, Maximilian | SB GSt. Gutachterausschuss

Ehrenamtliche Gutachter

  • Feigel, Stefan | Architekt
  • Freihöfer, Berndt | Dipl.-Ing. (FH) Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger
  • Haubold, Werner | Dipl.-Ing., ö.b.u.v. Sachverständiger
  • JONAS, Florian | Dr.-Ing., Bauingenieur
  • KARL, Maximilian | Dipl.-Ing. (FH), Sachverständiger
  • Königsberger, Kilian | Dipl.-Ing. (Univ) Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger
  • Reicheneder, Roman | Immobilienkaufmann
  • Schiener, Albert | Immobilienkaufmann
  • Schöffel, Angela | Dipl.-Ing. (FH) Architektin, ö.b.u.v. Sachverständige
  • Seitz, Erich | Dipl.-Ing. (Univ.)
  • Bauer, Alexander | Dipl. Bankbetriebswirt
  • Thum, Rainer | Dipl.-Ing. Architekt

Gutachter gemäß § 2 Abs. 3 GutachterausschussV

  • Winterstetter, Sandra | Dipl.-Verwaltungsrätin

Gutachter gemäß § 2 Abs. 4 GutachterausschussV

  • Ebbers, Elisabeth | Steueramtsrätin
  • Jakob, Ruth | Vermessungsdirektorin

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Ansprechpartner

Die Geschäftsstelle stellt allgemein das Bindeglied zum Bürger dar und ist somit erster Ansprechpartner für Interessierte und Sachverständige. Sie führt die Kaufpreissammlung, bereitet die Beratungsgrundlagen für den Gutachterausschuss vor, arbeitet die Bodenrichtwertkarten aus, erstellt Immobilienmarktberichte sowie Verkehrswertgutachten, erteilt Auskünfte und übernimmt die Verwaltungsaufgaben des Gutachterausschusses.

Geschäftsstelle

Tel.: 0871 - 88 13 50

Mail: gutachterausschuss@landshut.de

Weitere Informationen

FAQ

Wie bekommt man eine Bodenrichtwertauskunft?

www.landshut.de/bodenrichtwertauskunft

Warum wurde mir ein Fragebogen zugeschickt?

Der Gutachterausschuss ist verpflichtet, alle von den Notaren zugeleiteten Kaufverträge auszuwerten. Dies dient als Grundlage zur Verbesserung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt (zum Beispiel für Bodenrichtwerte oder Marktberichte). Dafür benötigt er ergänzende Angaben zu Ihrem Grundstück, welche in den Kaufverträgen nicht aufgeführt sind.

Muss ich diesen Fragebogen beantworten?

Es besteht nach §197 Baugesetzbuch insbesondere für die Grundstückserwerber beziehungsweise Grundstücksverkäufer eine Auskunftspflicht.

Ich kann den Fragebogen nicht vollständig ausfüllen, da mir Informationen fehlen. Was nun?

Sofern Ihnen nicht alle Informationen zu einem Grundstück oder Objekt vorliegen, können Sie das an den geeigneten Stellen kenntlich machen. Bitte senden Sie den Fragebogen trotzdem zurück an die Geschäftsstelle.

Wie werden meine Angaben vom Fragebogen gespeichert?

Ihre Angaben im Fragebogen werden vertraulich von der Geschäftsstelle behandelt und anonymisiert in der Kaufpreissammlung gespeichert.

Wie beantrage ich ein Verkehrswertgutachten?

Siehe Verkehrswertgutachten

Was wird im Immobilienmarktbericht Landshut ausgewertet?

Siehe Immobilienmarktbericht

Nützliche Downloads
    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Do.

    14:00 - 16:00 Uhr

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