Stadt landshut
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Stiftungen und Vermächtnisse

Stiftungen

Kommunale Stiftungen sind unabhängig von ihrer Rechtsform gemeinwohlorientierte Stiftungen in der Kommune für die Bürger einer Kommune. Sie stellen aufgrund privater oder öffentlicher Initiative errichtete Stiftungen dar, deren Zwecke zum Wirkungsbereich der Kommune gehören. Sie zeichnen sich durch eine besondere Nähe zur Kommune aus. Ihr Aktionsgebiet ist in der Regel auf das Gemeindegebiet ausgerichtet. Kommunale Stiftungen engagieren sich insbesondere in den Bereich Soziales, Bildung, Jugend- und Altenhilfe, Kultur, Gesundheit und Umwelt. Sie verwirklichen ihre Zwecke fördernd und/oder operativ.

Die Verwaltung der kommunalen Stiftung dient der nachhaltigen Verwirklichung der von den Stiftern gesetzten Zwecke (Stifterwille!).

Grundsätlich werden bei kommunalen Stiftungen zwei Rechtsformen unterschieden:

  1. rechtsfähige Stiftung
    • Rechtsfähige Stiftungen fungieren selbst als Träger von eigenen Rechten und Pflichten. Sie entstehen durch das Stiftungsgeschäft und die Ausgestaltung der Einzelheiten durch eine Satzung. Rechtsfähig wird die Stiftung erst durch die Genehmigung der Stiftungsbehörde (Regierung von Niederbayern), die auch anschließend die Stiftungsaufsicht ausübt. Voraussetzung für die Anerkennung ist die Kapitalausstattung, die es ermöglichen muss, den Stiftungszweck zu erreichen. Für die Errichtung einer selbstständigen Sitftung ist ein Stiftungskapital von mindestens 50.000 Euro erforderlich.

  2. nicht rechtsfähige Stiftungen

    • Nicht rechtsfähige Stiftungen charakterisieren sich durch Übertragung von Vermögenswerten auf eine natürliche oder juristische Person. Dies erfolgt mit der Festlegung, die übertragenen Werte dauerhaft zur Verfolgung eines vom Stifter festgelegten Zwecks zu nutzen. Treuhandstiftungen, bei denen die Stadt als Treuhänder bestimmt wurde, werden bei der Stadt als Sondervermögen geführt.

Durch die Stadt Landshut verwaltete Stiftungen

rechtsfähige Stiftungen der Stadt Landshut

Heilig Geistspitalstiftung Landshut

Die bekannteste rechtsfähige, älteste Stiftung dürfte die Heilig Geistspitalstiftung Landshut sein. Laut Stiftungsatzung  fand diese erstmals in einer Urkunde des Papstes Innozenz IV. vom 22.06.1208 Erwähnung. Zeitpunkt und Art der Gründung sind bis heute noch ungeklärt. Sicher ist, dass das Heilig Geistspital von Anfang an sozialen Zwecken im weitesten Sinne des Wortes gedient hat. Gründer war höchstwahrscheinlich der damalige Landesherr Herzog Ludwig I, der Kelheimer. Der Stadtrat der Stadt Landshut hat mit Beschluss vom 31.01.1975 die Zustiftung des damalig städtischen Altenheimes „Magdalenenheim“ zur Heilig Geistspitalstiftung ab 1.10.1975 beschlossen. Die Heilig Geistspitalstiftung dient heute ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken durch den Betrieb der beiden Altenheime Heilig Geistspital und Magdalenenheim. Der Stiftungszweck wird ausnahmslos durch günstige Wohn- und Pflegeplätze im Herzen von Landshut erfüllt. In beiden Heimen finden über 220 Bewohner Platz. Die Stiftungsforstverwaltung als Teil der Heilig Geistspitalstiftung verwaltet mit insgesamt fünf Mitarbeitern land- und forstwirtschaftliche Flächen in einer Größenordnung von circa 810 Hektar und dient mit der Aufgabe der Erhaltung oder Neuschaffung von wohnortnahen Wäldern auch dem Allgemeinwohl der Landshuter Bürger.

nicht rechtsfähige Stiftungen der Heilig Geistspitalstiftung

Elisabeth-Neumeier-Stiftung

1969,1972 und 1977 überließ Elisabeth Neumaier der Stadt diverse Grundstücke gegen Gewährung einer Leibrente mit der Auflage, den nicht aufgebrauchten Erlös aus dem Verkauf der Grundstücke der Heilig Geistspitalstiftung als Zustiftung zuzuführen. Nach ihrem Tod wurde der nicht aufgebrauchte Betrag in Höhe von 1.130.816,77 DM der Heilig Geistspitalstiftung zugeschlagen.

Grassinger-Thallmayr-Stiftung

1957 hatte Ernestine Grassinger der Stadt Landshut ein Grundstück hinterlassen mit der Auflage das Grundstück alsbald zu veräußern und den Erlös unter dem Namen „Grassinger-Stiftung“ zur Stiftung von Freiplätzen für arme Landshuter Bürger zu verwenden. Das Grundstück erbrachte einen Erlös von 46.000 DM, und wurde zur Erfüllung des Stiftungszwecks in einer Immobilie angelegt. Dieses wurde 1978 für dann allerdings 360.000 DM verkauft.1975 erhielt die Stadt aus dem Nachlass von Amalie Thallmayr weiter 18.000 DM zur Verwendung für karitative Zwecke. Dieses Vermächtnis wurde der Grassinger-Stiftung zugeschlagen und beide Stiftungen werden zusammen unter dem Namen „Grassinger-Thallmayr-Stiftung“, aufgrund ihrer Zweckbestimmung, von der Heilig Geistspitalstiftung als Sondervermögen verwaltet. Auch der Nachlass von Eugen und Magdalena Bertler aus dem Jahr 1988 wurde bestimmungsgemäß der Heilig Geistspitalstiftung zugeführt.

Waisen- und Jugendstiftung

Bis 1807 bestand im Heilig Geistspital eine Waisenanstalt. Ab 1807 erfolgte die Betreuung und Erziehung der Waisen durch Privatpersonen. Auf Betreiben des Armen-Pflegschafts-Rates  beschlossen die beiden Kollegien der Stadt Landshut 1842 die Gründung eines Waisenhauses. Noch im Dezember desselben Jahres wurde die Errichtung einer Anstalt für die Verpflegung und Erziehung armer katholischer Waisenkinder genehmigt und im Oktober 1843 ihrer Bestimmung übergeben. Die „Obsorge und selbsttätige Mühewaltung" wurde an zwei barmherzige Schwestern aus dem Orden des heiligen Vinzens von Paul übergeben. Die Anstalt wurde in der „Lampeltshamerschen Behausung“ untergebracht. Seit 1922 wurde das Waisenhausgebäude im Zuge der Erweiterung des Städtischen Krankenhauses an dieses vermietet und die Kinder Landshuter Kinderheimen übergeben. Das Stiftungsvermögen wurde weiterhin gesondert von der Stadt verwaltet und die Erträgnisse an die Landshuter Kinderheime ausgeschüttet. 1970 und 2005 wurde die Satzung der Waisenhausstiftung von der Zweckbestimmung her erweitert. Die Stiftung wird heute als Waisen- und Jugendstiftung geführt. Die Erträge dienen vorzugsweise der Erziehung und sozialen Integration bedürftiger Vollwaisen sowie sozial benachteiligter und bedürftiger Kinder, Jugendlicher und junger Erwachsener. Außerdem können die Erträge zur finanziellen Förderung von Begegnungen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf kulturellem und sozialem Gebiet verwendet werden.

nicht rechtsfähige Stiftungen der Stadt Landshut

  • Ludwig-Strassner-Oberpaur-Stiftung (Gründungsjahr 1983)
  • Franziska-Holzer-Stiftung (Gründungsjahr 1987)
  • Wilhelm-Kölbl-Stiftung (Gründungsjahr 2000)

Stiftertafel/Stiftergrab

Auf den Stiftertafeln in der Friedhofskapelle des Landshuter Hauptfriedhofes werden die Namen der Personen festgehalten, die der Stadt Landshut eine Schenkung, Stiftung und ähnliches im Wert von mindestens 50.000 Euro gegeben haben.

Bei Schenkungen, Stiftungen und dergleichen im Wert von mindestens 100.000 Euro übernimmt die Stadt die Nutzungsgebühren für die Grabstätte des Stifters, die Grabpflege und den sonstigen Unterhalt im Zeitraum von 50 Jahren nach dem Ableben, wenn sich die Grabstätte auf einem Landshuter Friedhof befindet.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr