Das im Amt für Finanzen angesiedelte Sachgebiet Steueramt und Anliegerleistungen ist für die Festsetzung der gemeindlichen Steuern, Abgaben und Gebühren sowie Ausbau- und Erschließungsbeiträge zuständig. Auch die Widmung öffentlicher Straßen fällt in dessen Zuständigkeit.
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Sachgebietsleitung Steueramt und Anliegerleistungen
Günter Götz
Altstadt 315
84028 Landshut
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Mo.-Do.
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
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Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
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Mo.-Do.
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
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Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
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