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Zentrale Dienste

Rathaus 1

In der Organisationsabteilung "Zentrale Dienste" des Hauptamtes sind eine Vielzahl an zentralen Aufgaben für den Bereich der Innern Verwaltung der Stadt Landshut angesiedelt.

Folgende Aufgaben sind hier auszugsweise zu nennen:

  • Regelungen zum allgemeinen Geschäftsbetrieb (Verwaltungs- und Aufgabengliederungsplan, Einheitsaktenplan, Dienstanweisungen)
  • Stellenbewertung / Stellenbemessung
  • Modernisierung und Effektivitätssteigerung der Verwaltung (Verwaltungsreform, Ratsinformationssystem, Dokumentenmanagementsystem)
  • Hausverwaltung Rathaus I
  • Zentrale Beschaffungsstelle für Büromaterial, Kopiergeräte, Post- und Telefondienstleistungen, Papier, Bürostühle, etc.
  • Verwendung des Stadtwappens
  • Grundsatzfragen zur Beflaggung

Verwaltungsgliederungsplan

Der Verwaltungsgliederungsplan legt die innere Organisationsstruktur der Stadt Landshut wie auch deren organisatorischen Einheiten sowie deren Aufgabenverteilung und Kommunikationsbeziehungen fest. Damit werden die Leitungsbeziehungen zwischen den einzelnen Organisationseinheiten in übersichtlicher Form abgebildet.

Den Verwaltungsgliederungsplan können Sie hier herunterladen.

Landshuter Stadtwappen

Die Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung bestimmt nach Art. 4, dass Wappen und Fahnen einer Gemeinde nur mit  deren Genehmigung von Dritten (Vereinigungen, Firmen usw.) verwendet werden dürfen. Anträge auf Genehmigung sind mit Angabe des Verwendungszwecks und einem beigefügten Muster bei der Stadt Landshut im Hauptamt einzureichen. 

Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht nicht.

Richtlinien zur Verwendung des Landshuter Stadtwappens

 

Landshuter Stadtwappen

Das Landshuter Dreihelmenwappen

Ursprünglich ein militärisches Ausrüstungsstück des Mittelalters wurde der Helm in dieser Form zum Zeichen der Wehrhaftigkeit  der Bürger. Außerdem ist dieser Helm auch als Wappenzeichen wappenberechtigter Familien nachzuweisen. Wahrscheinlich wurde dieses Helmzeichen als Wappensiegel eines Stadtschreibers oder Kämmerers geführt und ist dann als Stadtsiegel übernommen worden (erstmals nachgewiesen 1275 als Dreihelmenwappen).

Der Sage nach hat Kaiser Ludwig dere Bayer den Landshuter Bürgern offiziell gestattet, drei Eisenhüte als Wappenzeichen zu führen und zwar als Belohnung für ihre tatkräftige Mithilfe bei der Schlacht von Gammelsdorf 1313. Diese Überlieferung spielt vermutlich auf die Legalisierung des bis dahin inoffziellen Gebrauchs an.

 

"Dreihelmenwappen"

Poststelle

Die Poststelle ist die Ein- und Auslaufstelle der Post für die gesamte Stadtverwaltung. Auch ist sie die Niederlegungsstelle für Briefe der Stadtverwaltung mit Empfangsbekenntnis.

Verkauf von Restmüllsäcken - Ausgabe von Gelben Säcken

In der Poststelle sind für 4 Euro Restmüllsäcke erhältlich.
Kostenlos gibt es die Gelben Säcke.

Weitere Bezugsquelle: Bauamtliche Betriebe

Telefonvermittlung für beide Rathäuser

Telefon: 0871 - 88 0

    Öffnungszeiten

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