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Statistik

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Aufgabe der Statistik ist in erster Linie, den politischen Entscheidungsträgern Informationen über wichtige Größen und Entwicklungen in Gesellschaft und Wirtschaft zu geben, um beispielsweise Vorgänge und Zusammenhänge beurteilen, sachbezogene Entscheidungen treffen und Wirkungen und Maßnahmen kontrollieren zu können. Sie soll gesellschaftlichen Gruppen (Parteien), Wirtschaftsunternehmen, Organisationen und Einrichtungen in der Stadt sowie Interessierten eine wertvolle Anregung und Hilfe sein.

Zensus 2022

Zensus 2022

Mit dem Zensus 2022 wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Zur Ermittlung der Bevölkerungszahl sowie von Informationen zum Beispiel zu Erwerbsbeteiligung und Bildung wurde 2022 eine Haushaltebefragung bei rund zehn Prozent der Bevölkerung durchgeführt. Um Ergebnisse für ganz Deutschland zu erhalten, werden diese Daten mithilfe statistischer Verfahren auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet. Dieser Prozess erfolgt in mehreren Schritten und schließt umfangreiche Verfahren der Qualitätssicherung mit ein. Eine hohe Qualität der Ergebnisse des Zensus 2022 ist wichtig, da sie als verlässliche Planungsgrundlage für zahlreiche Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden dienen.

Im Zuge der Qualitätssicherung wurde die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zur Sicherung der Ergebnisqualität festgestellt. Diese Arbeiten führen zu einer Verschiebung der Ergebnisveröffentlichung in den Sommer 2024.

Bevölkerung

Bevölkerung

Wie mit dem jedes Jahr vorgelegten Bericht belegt, zeichnet sich die Stadt Landshut unter anderem durch stetig wachsende Bevölkerungszahlen aus.

Hier aktualisieren wir regelmäßig die aktuelle Einwohnerzahl für Sie.

Der Bevölkerungsstand zum 29. Februar 2024: 75.469 Einwohnerinnen und Einwohner.

Mikrozensus

Mikrozensus

Mikrozensus 2024 gestartet

Auch im Jahr 2024 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund 60.000 Haushalte in Bayern, davon circa 300 in der Stadt Landshut, von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage, sowie auch zur Wohnsituation befragt. Neben dem Grundprogramm enthält das Frageprogramm des Mikrozensus auch Fragen der EU-weit durchgeführten Befragungen zur Arbeitsmarktbeteiligung (LFS), zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) sowie zur Internetnutzung   (IKT). Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Mietspiegel

Mietspiegel

Im Jahr 1999 wurde durch eine umfangreiche Befragungsaktion erstmals ein qualifizierter Mietspiegel erstellt, also das Mietpreisgefüge auf einer breiten Basis ermittelt. Eine Aktualisierung dieser Zahlen erfolgt üblicherweise nach zwei Jahren über den Preisindex (der gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherpreisindex für Deutschland). In vierjährigen Abständen muss eine neue Befragungsaktion durchgeführt werden. Die erhobenen Daten werden neu ausgewertet, um den Anforderungen eines qualifizierten Mietspiegels zu entsprechen. Die Stadt Landshut legt deshalb im Jahr 2022 wieder einen neuen Mietspiegel vor. Er sorgt für eine Fülle von Informationen und vor allem für Transparenz. Davon profitieren bei Mietangelegenheiten aller Art insbesondere die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Im Jahr 2024 erscheint voraussichtlich der neue "Mietspiegel 2024".

Erhältlich ist der Mietspiegel bei der Stadt Landshut im Hauptamt, Statistik, Altstadt 315 nach vorheriger Terminabsprache (telefonisch oder online).

Bei Fragen steht Berthold Bär, Hauptamt, Statistik, unter Telefon 88 14 24 zur Verfügung. Zusätzlich ist ein Mietenrechner installiert, damit haben Sie die Möglichkeit, die Miete online zu berechnen.

Download Mietspiegel

Auskunft über den Mietspiegel gibt es an folgenden Stellen:

Erhältlich ist der Mietspiegel an folgenden Stellen:

Statistischer Jahresbericht

Statistischer Jahresbericht

Die Stadt Landshut legt jährlich ein umfangreiches und aufbereitetes Zahlenwerk mit einer Fülle von Daten vor. Sinn einer funktionsfähigen Statistik ist, stets für aktuelle und kontinuierliche Informationen über die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Zusammenhänge zu sorgen. Gerade die Belange der Bürgerinnen und Bürger haben bei der Gestaltung ihres unmittelbaren Lebensraumes ein besonderes Gewicht.

Download Statistischer Jahresbericht

Beschäftigte

Beschäftigte

Zu dem von der Sozialversicherungspflicht erfassten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung zu entrichten sind. Dazu gehören auch Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (zum Beispiel Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigen zählen dagegen Beamte und Beamtinnen, Selbständige und mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende.

Pendler

Auspendler sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Wohnort (Hauptwohnsitz) Landshut und einem Arbeitsort in einer anderen administrativen Einheit.


Einpendler sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit dem Arbeitsort Landshut und einem Wohnort (Hauptwohnsitz) in einer anderen administrativen Einheit.

Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt

In der Arbeitsmarktstatistik veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit monatlich Daten zur Arbeitslosigkeit in Deutschland und deren Strukturen sowie Daten zum gemeldeten Angebot an Arbeitsstellen.

Arbeitslose sind Arbeitssuchende, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (oder nur eine kurzzeitige Beschäftigung ausüben) und sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet haben.

Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)

Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Haushaltserhebung "Laufende Wirtschaftsrechnungen (LWR)" durchgeführt, bei der teilnehmende Haushalte unter anderem einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Die Teilnahme an der LWR ist freiwillig. Teilnahmebereite Haushalte können im Zeitraum 2024 bis 2027 bis zu viermal teilnehmen, jedoch maximal einmal pro Kalenderjahr. Interesse? Jetzt für die Teilnahme anmelden: www.evs2023.de

Nützliche Downloads
Mietenrechner: