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Hauptamt

Rathaus Balkon

Dem Hauptamt der Stadt Landshut obliegen neben den sogenannten allgemeinen Aufgaben auch die Verwaltungsorganisation und die Kommunikation.

"Das Hauptamt hat seinen Sitz im Rathaus I, erster Stock"
Das Hauptamt hat seinen Sitz im Rathaus I, erster Stock

Allgemeine Aufgaben

Zu den allgemeinen Aufgaben zählen im Hauptamt unter anderem die Regelung des allgemeinen Dienstbetriebes, der Datenschutz, die Aufgabengliederung oder auch die städtischen Angelegenheiten der Repräsentation, Ehrungen, die Pflege der Partner- und Patenschaften oder auch der Sitzungsdienst.

Hier werden auch die Grundsatzentscheidungen der Verwaltungsführung vorbereitet und die allgemeinen Angelegenheiten des Gemeindeverfassungsrechts und des Ortsrechts bearbeitet.

Amtsblatt

Als Amtsblatt bezeichnet man ein behördliches Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen, welche die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu geben.

Wozu dient das Amtsblatt?

Unternehmer können dort beispielsweise einsehen, welche kommunalen Aufträge gerade vergeben werden. Auch sonstige Veröffentlichungen wie  verabschiedete Satzungen oder Satzungsänderungen werden über das Amtsblatt der Öffentlichkeit bekannt gegeben.

Sämtliche Amtsblätter der Stadt Landshut können hier heruntergeladen werden.

Bürgerversammlungen

Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

Partner- und Patenstädte

Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

oder nach Vereinbarung