
Dem Hauptamt der Stadt Landshut obliegen neben den sogenannten allgemeinen Aufgaben auch die Verwaltungsorganisation und die Kommunikation.

Allgemeine Aufgaben
Zu den allgemeinen Aufgaben zählen im Hauptamt unter anderem die Regelung des allgemeinen Dienstbetriebes, der Datenschutz, die Aufgabengliederung oder auch die städtischen Angelegenheiten der Repräsentation, Ehrungen, die Pflege der Partner- und Patenschaften oder auch der Sitzungsdienst.
Hier werden auch die Grundsatzentscheidungen der Verwaltungsführung vorbereitet und die allgemeinen Angelegenheiten des Gemeindeverfassungsrechts und des Ortsrechts bearbeitet.
Amtsblatt
Als Amtsblatt bezeichnet man ein behördliches Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen, welche die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu geben.
Wozu dient das Amtsblatt?
Unternehmer können dort beispielsweise einsehen, welche kommunalen Aufträge gerade vergeben werden. Auch sonstige Veröffentlichungen wie verabschiedete Satzungen oder Satzungsänderungen werden über das Amtsblatt der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Sämtliche Amtsblätter der Stadt Landshut können hier heruntergeladen werden.
Bürgerversammlungen
Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.
Partner- und Patenstädte
Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.
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Referat 1 - Abteilung 1
Leiter Christian Häglsperger
Altstadt 315
84028 Landshut
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Amtsleitung Hauptamt
Christian Häglsperger
Altstadt 315
84028 Landshut
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Mo.-Do.
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
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Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
oder nach Vereinbarung
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Mo.-Do.
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
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08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
oder nach Vereinbarung