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Bürgerversammlungen

Symbolbild Sprechblasen Bürgerversammlung

Termine 2024

6. Mai 

Stadtteile Altstadt und Nikola
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Stadtsäle Bernlochner

 

15. Mai 

Stadtteil Achdorf
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Grundschule Karl Heiß

 

5. Juni 

Stadtteil Berg
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Grundschule Berg

 

25. September 

Stadtteile Frauenberg mit Auloh, Peter und Paul, Schönbrunn
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: LiveBox, Sparkassenarena

 

2. Oktober 

Stadtteile Industriegebiet und Wolfgang
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Haus St. Wolfgang

 

27. November 

Stadtteile Münchnerau und West
Uhrzeit: 18 Uhr
Ort: Hans-Leinberger Gymnasium

Tagesordnungen

Eingaben zu Bürgerversammlungen

Onlineformular zur Eingabe für die Bürgerversammlung

  • 1 Aktuell Persönliche Angaben
  • 2 Eingaben für die Bürgerversammlung
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Wohnadresse
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Eingaben zu Bürgerversammlungen sind möglich mit Email an:
buergerversammlung@landshut.de

per Post an die Adresse:

Stadt Landshut
Hauptamt
Altstadt 315
84028 Landshut

oder Sie nutzen unser Onlineformular für Ihre Eingabe.

Informationen zu Bürgerversammlungen

  • Bürgerversammlungen werden nach Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung vom Oberbürgermeister einberufen.
  • Der Oberbürgermeister oder ein von ihm berufener Vertreter leitet die Versammlung.
  • Der Oberbürgermeister erstellt zunächst die Tagesordnung; die Bürgerversammlung kann Ergänzungen beschließen.
  • Eine Bürgerversammlung ist ferner einzuberufen, wenn dies von mindestens 2,5 % der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird.
  • Bürgerversammlungen können sowohl für einzelne wie auch für mehrere Stadtteile gemeinsam einberufen werden.
  • Teilnehmen an der Versammlung dürfen alle Einwohner der betroffenen Stadtteile.
  • Rederecht haben nur die Bürger der betroffenen Stadtteile, die das Recht haben, an Kommunalwahlen teilzunehmen (= Gemeindebürger).
  • Auf Antrag kann die Bürgerversammlung mit Mehrheitsbeschluss auch Ortsfremden das Rederecht erteilen.
  • Auf Bürgerversammlungen sollen nur Angelegenheiten diskutiert werden, die für die Bewohner der betroffenen Stadtteile von allgemeinem Interesse sind.
  • Die Bürgerversammlung kann in offener Abstimmung Empfehlungen (= Vorschläge) an den Stadtrat beschließen. Eine Empfehlung ist innerhalb von drei Monaten vom Stadtrat zu behandeln.