
Termine
21.06.2022
Stadtteile Frauenberg, Peter und Paul, Schönbrunn
Ort: Sparkassenarena
Uhrzeit: 18 Uhr
19.07.2022
Stadtteile Berg und Achdorf
Ort: Grundschule Karl-Heiß oder Sparkassenarena
Uhrzeit: 18 Uhr
16.11.2022
Stadtteile Münchnerau und West
Ort: Hans-Leinberger-Gymnasium (voraussichtlich)
Uhrzeit: 18 Uhr
29.11.2022
Stadtteile Industriegebiet und Wolfgang
Ort: Haus St. Wolfgang (voraussichtlich)
Uhrzeit: 18 Uhr
Eingaben zu Bürgerversammlungen
Eingaben zu Bürgerversammlungen sind möglich mit Email an:
buergerversammlung@landshut.de
per Post an die Adresse:
Stadt Landshut
Hauptamt
Altstadt 315
84028 Landshut
oder Sie nutzen unser Onlineformular für Ihre Eingabe.
Onlineformular zur Eingabe für die Bürgerversammlung
Niederschriften
Niederschriften 2020
Niederschriften 2019
- Niederschrift-Bürgerversammlung-Altstadt_Nikola.pdf
- Niederschrift-Bürgerversammlung-Berg.pdf
- Niederschrift-Bürgerversammlung-Frauenberg_Peter_und_Paul_sowie_Schönbrunn.pdf
- Niederschrift-Bürgerversammlung-Industriegebiet_Wolfgang.pdf
- Niederschrift_Bürgerversammlung-Achdorf.pdf
- Niederschrift_Bürgerversammlung-West_Münchnerau.pdf
Niederschriften 2018
- Niederschrift-Bürgerversammlung-Achdorf.pdf
- Niederschrift-Bürgerversammlung-Altstadt_Nikola.pdf
- Niederschrift-Bürgerversammlung-Berg.pdf
- Niederschrift-Bürgerversammlung-Frauenberg_Peter_u_Paul_Schönbrunn.pdf
- Niederschrift-Bürgerversammlung-Industriegebiet_Wolfgang.pdf
- Niederschrift-Bürgerversammlung-Münchnerau_West.pdf
Informationen zu Bürgerversammlungen
- Bürgerversammlungen werden nach Art. 18 der Bayerischen Gemeindeordnung vom Oberbürgermeister einberufen.
- Der Oberbürgermeister oder ein von ihm berufener Vertreter leitet die Versammlung.
- Der Oberbürgermeister erstellt zunächst die Tagesordnung; die Bürgerversammlung kann Ergänzungen beschließen.
- Eine Bürgerversammlung ist ferner einzuberufen, wenn dies von mindestens 2,5 % der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird.
- Bürgerversammlungen können sowohl für einzelne wie auch für mehrere Stadtteile gemeinsam einberufen werden.
- Teilnehmen an der Versammlung dürfen alle Einwohner der betroffenen Stadtteile.
- Rederecht haben nur die Bürger der betroffenen Stadtteile, die das Recht haben, an Kommunalwahlen teilzunehmen (= Gemeindebürger).
- Auf Antrag kann die Bürgerversammlung mit Mehrheitsbeschluss auch Ortsfremden das Rederecht erteilen.
- Auf Bürgerversammlungen sollen nur Angelegenheiten diskutiert werden, die für die Bewohner der betroffenen Stadtteile von allgemeinem Interesse sind.
- Die Bürgerversammlung kann in offener Abstimmung Empfehlungen (= Vorschläge) an den Stadtrat beschließen. Eine Empfehlung ist innerhalb von drei Monaten vom Stadtrat zu behandeln.