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Beflaggung am Rathaus

Deutschlandflagge

Übersicht über offizielle Beflaggungstermine in Bayern

Die Beflaggung erfolgt nach den empfohlenen Regelungen der Bayerischen Staatsregierung für die Beflaggung öffentlicher Gebäude.

An folgenden Terminen wird das Rathaus beflaggt:

  1. Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
  2. Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (11. März)
  3. Feiertag der Arbeit (1. Mai)
  4. Europatag (9. Mai)
  5. Jahrestag der Verkündung des Grundgesetztes (23. Mai)
  6. Fronleichnam (Anfang Juni)
  7. Jahrestag des 17. Juni 1953 (Volksaufstand in der DDR)
  8. Jahrestag des 20. Juli 1944 (Attentat auf Adolf Hitler)
  9. Tag der Heimat (erster Sonntag im September)
  10. Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  11. Volkstrauertag (zweiter Sonntag vor dem ersten Adventssonntag)
  12. Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der Verfassung (1. Dezember)

Zusätzlich wird am Tag einer allgemeinen Wahl zum Bayerischen Landtag, zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament beflaggt. Bei Trauertagen wie am Volkstrauertag und am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus werden die Flaggen mit einem Trauerflor versehen.

Besondere Anlässe werden über die Regierung kommuniziert und in den Medien.