Für die Bürger der Stadt Landshut, die keinen deutschen Pass besitzen, ist die Ausländerbehörde eine zentrale Anlaufstelle. Sie ist zuständig für alle Fragen und Vorschriften rund um die Einreise nach Deutschland und den dortigen Aufenthalt.
Die Ausländerbehörde ist für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen zuständig (§ 71 Satz 1 Aufenthaltsgesetz).
Wichtiger Hinweis
Termine können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.
Durch Wählen der Telefonnummer 0871 - 88 22 41 gelangen Sie zu unserer Hotline und wählen bei Fragen eine der folgenden Nummern:
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1 Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen
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2 Arbeitserlaubnis und Beschäftigung
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3 Asyl
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4 Einladungen, Verpflichtungserklärungen und EU-Bürger
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5 Abholung aller Aufenthaltstitel
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Ausländerbehörde im Einwohner- und Standesamt
Sachgebietsleitung Werner Holzner
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
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Mo.
08:00 - 12:00 Uhr
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Mi.
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
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Do.
08:00 - 12:00 Uhr
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Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
Informationen zum Brexit erhalten Sie hier:
FAQ‘s des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zum Brexit
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Mo.
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Mi.
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