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Ampel auf gelb: Ab 7.11. gelten bayernweite Maßnahmen

06.11.2021
Gesundheit
Politik
Wirtschaft

Die Bayerische Staatsregierung hat am Mittwoch - mit Wirkung zum Samstag, 6. November - einige Änderungen in der landesweit gültigen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen.

 

Die 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)) wird geändert. Die Änderungen treten am Samstag, 6. November 2021 in Kraft.
Aktuell steht die bayernweite Krankenhausampel auf gelb. Das bedeutet, dass ab Sonntag, 7. November, neue Maßnahmen gelten.

Unter anderem gilt

  • als Maskenstandard die FFP2-Maskenpflicht. In der Schule und für Kinder und Jugendliche gelten wieder die Sonderregeln (Stoffmasken in der Grundschule, im Übrigen medizinische Masken).
  • Für alle Einrichtungen und Veranstaltungen, die bisher nach 3G-Regeln zugänglich sind, sind dann nur nach 3G plus zugänglich:  Nichtgeimpfte Personen können damit nur mit aktuellem PCR-Test teilnehmen
  • Für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen gilt bei Stufe gelb verpflichtendes 2G.

Die Maßnahmen und detaillierte Informationen sind der Internetseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter www.coronavirus.bayern.de zu entnehmen.

Hier geht's zur aktuellen Verordnung (14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV)): https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-772/

 

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Ampel steht aktuell auf gelb. Ab Sonntag, 7. November, greifen die entsprechenden bayernweiten Maßnahmen.