Stadt landshut
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Stadt untersagt weitere Nutzung der „Drachenburg“

29.07.2021
Bauen/Entwicklung
Gesundheit

Gefahr für Leben und Gesundheit der Bewohner: Mietwohnungsgebäude an der Luitpoldstraße 32 muss deshalb sofort geräumt werden. Für Härtefälle stehen städtische Notunterkünfte zur Verfügung.

Das Mietwohnungsgebäude an der Luitpoldstraße 32, die sogenannte „Drachenburg“, muss geräumt werden: Die Stadt Landshut hat die weitere Nutzung mit sofortiger Wirkung untersagt. Grund dafür ist das Ergebnis zweier Gutachten zur Sicherheit des Hauses. Demnach besteht eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit der Bewohner. Darüber informierten Oberbürgermeister Alexander Putz, Baureferent Johannes Doll und Stefan Jahn, Leiter des Amts für Bauaufsicht, am späten Mittwochnachmittag die Mitglieder des Bausenats. Den betroffenen Bewohnern wurden die entsprechenden Bescheide bereits am Dienstag zugestellt; auch der Hausverwalter sowie der Vermieter wurden unverzüglich über die sofortige Nutzungsuntersagung in Kenntnis gesetzt. Bis zum Ende der Woche sollen die Wohnungen verlassen werden, um Ersatzunterkünfte für die Mieter hat sich grundsätzlich der Vermieter zu kümmern. Für Härtefälle, insbesondere für Familien mit Kindern, hätte die Stadt aber einen Notfallplan; eine vorübergehende Unterbringung wäre gewährleistet.

„Bei dem Gebäude wurden über Jahre hinweg immer wieder bauliche und brandschutzrechtliche Mängel festgestellt, die durch das Amt für Bauaufsicht gegenüber dem Eigentümer angemahnt wurden. Dieser hat die sicherheitsrelevanten Mängel zwar jeweils beseitigt, allerdings nur notdürftig“, so Doll. Die seit Jahren angekündigte und überfällige Generalsanierung sei dagegen bis heute nicht begonnen worden. „Aufgrund des anhaltenden, offensichtlich mangelhaften Zustands wurde eine brandtechnische Beurteilung durch einen Sachverständigen gefordert. Dieser kommt in seinem Gutachten, das der Stadt am 16. Juni 2021 vorgelegt wurde, zu dem Ergebnis, dass gravierende Mängel bestehen, die zu einer Gefahr für Leib und Leben führen können.“ Unter der Voraussetzung, dass diese gravierendsten Mängel sofort beseitigt werden, sei eine zeitlich sehr eng begrenzte Weiternutzung des Gebäudes jedoch für möglich erachtet worden.

Daraufhin fand am 20. Juli 2021 im Auftrag der Stadt Landshut eine Begehung durch einen Gutachter der Landesgewerbeanstalt (LGA) Bayern statt. Dabei sollte laut Doll überprüft werden, ob zumindest die im oben genannten Gutachten angemahnten, dringlichsten Maßnahmen umgesetzt wurden und ob die Einschätzung des Sachverständigen insgesamt zutraf. In einer Vorab-Mitteilung, vom 21. Juli 2021 sei der LGA-Gutachter dann zu dem Ergebnis gekommen, dass zum Zeitpunkt der Begehung des Gebäudes sechs der acht Maßnahmen nur unzureichend umsetzt wurden. Bei den restlichen Maßnahmen habe die Dokumentation gefehlt. „Ausreichend umgesetzt wurde demnach keine der dringlichsten Maßnahmen“, so Doll. Die Vorab-Mitteilung schließe mit folgendem Ergebnis: „Aufgrund der vorgefundenen Situation steht zu befürchten, dass im Brandfall Personen nicht mehr gerettet werden können.“ Angesichts dieser Einschätzung habe die Stadt mit sofortiger Wirkung eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen. „Dieser Schritt war zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner zwingend nötig.“

Unmittelbare Folge der Nutzungsuntersagung ist die Pflicht für die Betroffenen, ihre Wohnungen schnellstmöglich zu räumen. „Das ist natürlich ein Einschnitt für alle, die bisher in dem Gebäude untergebracht waren. Dennoch sehen wir dazu keine Alternative“, betont Doll. Die Bewohner, die zumeist aus Südosteuropa stammen, seien bereits am Dienstag über die Gründe für diese Entscheidung sowie die weitere Vorgehensweise der Stadt auch in ihren Muttersprachen vor Ort persönlich informiert worden. „Deshalb haben wir die begründete Hoffnung, dass die Räumung freiwillig erfolgt“, so Doll. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, müssten als letzte Möglichkeit Zwangsmaßnahmen ergriffen werden. Diesbezüglich stehe die Stadt bereits im Austausch mit der Polizei.

Dem Vermieter – der insoweit ja Vertragspartner der Betroffenen ist – obliegt es nun, Ersatzunterkünfte für die bisher in der „Drachenburg“ untergebrachten Personen zu besorgen und damit seinen vertraglichen Verpflichtungen ihnen gegenüber gerecht zu werden. Natürlich werde die Stadt die an der Situation unschuldigen Betroffenen aber nicht ihrem Schicksal überlassen, sagt Oberbürgermeister Putz. „Wir haben natürlich gerade für Härtefälle, also Familien mit Kindern, einen Notfallplan ausgearbeitet. Dieser sieht eine vorübergehende Unterbringung in einer städtischen Notunterkunft vor.“

Maps Ansicht Drachenburg an der Luitpoldtraße 32
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