Stadt landshut
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Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf den gleichen Halter

Ein Fahrzeug, das außer Betrieb gesetzt wurde, soll wieder auf den gleichen Halter zugelassen werden. Hierbei handelt es sich um die Wiederzulassung. Die Zuständigkeit bei der Zulassungsstelle der Stadt Landshut ist gegeben, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz oder Betriebssitz in der Stadt Landshut begründen.

Auch besteht die Möglichkeit das Fahrzeug online wieder zuzulassen (nähere Informationen hierzu finden Sie im Onlineservice).

Was wird grundsätzlich zur Zulassung benötigt?

  • ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer Kommanditgesellschaft gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und Ausweiskopie des Geschäftsführers sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. Ist nur eine Person erziehungsberechtigt, so ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt notwendig
  • bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und der Ausweis des 1. Vorsitzenden vorzulegen
  • bei Vereinigungen (GdbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
  • Versicherungsbestätigung von Ihrer Versicherung mit einer siebenstelligen eVB–Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
  • gegebenenfalls Zulassungsvollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich) 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)
  • Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung sofern es rechtlich erforderlich ist

Was muss ich sonst noch wissen?

Kosten:

Für die Wiederinbetriebnahme nach Außerbetriebsetzung auf den gleichen Halter fällt eine Gebühr ab 23,00 Euro an.

Die Gebühren erhöhen sich bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens um 10,20 Euro.

Rechtsgrundlagen:

Steuerrückstände:

Eine Zulassung kann nur dann vorgenommen werden, wenn die Rückstände beim zuständigen Hauptzollamt bezahlt wurden.

Sollten noch offene Kostenrechnungen bei der Zulassungsbehörde vorliegen, kann die Zulassung eines Fahrzeugs ebenfalls erst vorgenommen werden, wenn die Kostenrechnungen bezahlt wurden.

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