Stadt landshut
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Oldtimer

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein historisches Kennzeichen (H-Kennzeichen) beantragt werden.

Sie können ein H-Kennzeichen bereits am Tag der Zulassung beantragen oder auch erst zu einem späteren Zeitpunkt. Eine Änderung ist jederzeit möglich.

Was wird zur Zulassung eines Oldtimers benötigt?

  • ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer Kommanditgesellschaft - KG - gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und Ausweiskopie des Geschäftsführers sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen
  • bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. Ist nur eine Person erziehungsberechtigt, so ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt notwendig
  • bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und der Ausweis des 1. Vorsitzenden vorzulegen
  • bei Vereinigungen (GdbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
  • Versicherungsbestätigung von Ihrer Versicherung mit einer siebenstelligen eVB–Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung / Oldtimergutachten)
  • SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer
  • gegebenenfalls Zulassungsvollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich)

Was muss ich sonst noch wissen?

Eine internetbasierte Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens ist bei Erstausstellung zur Zeit noch nicht möglich.

Kosten:

Bei der Zuteilung eines Oldtimerkennzeichen betragen die Gebühren ab 27,10 Euro (gegebenenfalls zuzüglich 10,20 Euro Wunschkennzeichengebühr)

Rechtsgrundlagen:

Steuerrückstände:

Eine Zulassung kann nur dann vorgenommen werden, wenn die Rückstände beim zuständigen Hauptzollamt bezahlt wurden.

Sollten noch offene Kostenrechnungen bei der Zulassungsbehörde vorliegen kann die Zulassung eines Fahrzeugs ebenfalls erst dann vorgenommen werden, wenn die Kostenrechnungen bezahlt wurden.

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