Stadt landshut
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Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen kann für nicht zugelassene Fahrzeuge zur Durchführung von Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten zugeteilt werden.

Es gilt für fünf Tage (einschließlich des Zuteilungstages).
Soll ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbracht werden, ist ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.

Was wird für ein Kurzzeitkennzeichen benötigt?

  • einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer Kommanditgesellschaft gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und Ausweiskopie des Geschäftsführers sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • bei Minderjährigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise. Ist nur eine Person erziehungsberechtigt, so ist eine Negativbescheinigung vom Jugendamt notwendig
  • bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und der Ausweis des 1. Vorsitzenden vorzulegen
  • bei Vereinigungen (GdbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder
  • Ausländische Fahrzeugdokumente oder
  • Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen oder
  • Übereinstimmungsbescheinigung/COC
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)
  • Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung sofern es rechtlich erforderlich ist
  • Versicherungsbestätigung von Ihrer Versicherung mit einer siebenstelligen eVB–Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
  • gegebenenfalls Zulassungsvollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich)

 

WICHTIG: Falls Ihr Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis oder keine gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung hat, kann ein Kurzzeitkennzeichen nur mit Fahrteinschränkungen (Auflagen) zugeteilt werden.

Die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde Stadt Landshut ist dann gegeben, wenn der Antragsteller seinen Wohn- oder Betriebssitz in der Stadt begründet oder der Standort des Fahrzeuges in Landshut ist.

Was muss ich sonst noch wissen?

Kosten:

Die Gebühr für die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens beträgt 13,10 Euro.

Rechtsgrundlage:

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