In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sind auch noch weitere Formen zur herkömmlichen Zulassung möglich. Hier spricht man von den sog. besonderen Kennzeichen. Darunter fallen: Ausfuhr-, Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen, Kennzeichen für Elektrofahrzeuge, grüne Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und rote Dauerkennzeichen.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie in den nachfolgenden Unterkategorien.
Download
-
Zulassungsbehörde
Klaus Wutzer
Alte Regensburger Str. 11
84030 Landshut
-
Zulassungsbehörde
Angelina Prause
Alte Regensburger Str. 11
84030 Landshut
-
-
Mo.-Fr.
07:30 - 12:00 Uhr
-
Mo.
13:30 - 15:30 Uhr
-
Do.
13:30 - 17:00 Uhr
Öffnungszeiten
-
-
Mo.-Fr.
07:30 - 12:00 Uhr
-
Mo.
13:30 - 15:30 Uhr
-
Do.
13:30 - 17:00 Uhr