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Änderung oder Verlust der Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen

Frau mit Fragezeichen

Sobald sich Änderungen in der Person (Namen) oder Anschrift (innerhalb der Stadt Landshut) oder am Fahrzeug (technische Änderung) ergeben, sind auch die Fahrzeugdokumente umgehend zu aktualisieren.

Falls Ihnen eine Zulassungsbescheinigung (Teil I und/oder Teil II) in Verlust gerät, können Sie bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument beantragen.

Weitere ausführliche Informationen darüber erhalten Sie in den nachfolgenden Unterkategorien.

Was wird für eine Adressänderung innerhalb der Stadt Landshut benötigt?

  • ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer Kommanditgesellschaft gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und Ausweiskopie des Geschäftsführers sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gegebenenfalls Fahrzeugbrief, wenn die Zulassung vor dem 01.10.2005 erfolgt ist
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)
  • Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung sofern es rechtlich erforderlich ist 
  • gegebenenfalls  Zulassungsvollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich)

Was wird für eine Namensänderung benötigt?

  • ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
  • gegebenenfalls noch eine Urkunde über die Namensänderung, falls es noch nicht im Ausweis vermerkt ist
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer Kommanditgesellschaft gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und Ausweiskopie des Geschäftsführers sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise
  • bei Vereinen ist ein Vereinsregisterauszug und der Ausweis des 1. Vorsitzenden vorzulegen
  • bei Vereinigungen (GdbR) ist ein Nachweis über die Vereinigung und die Bestimmung einer verantwortlichen Person, die als Fahrzeughalter eingetragen wird, erforderlich. Diese Person hat sich auszuweisen. Von allen Beteiligten der Vereinigung sind Kopien der gültigen Ausweisdokumente vorzulegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)
  • Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung sofern es rechtlich erforderlich ist
  • gegebenenfalls Zulassungsvollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich)

Was wird für eine technische Änderungen am Fahrzeug benötigt?

  • ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer Kommanditgesellschaft gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und Ausweiskopie des Geschäftsführers sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Änderungsabnahme nach § 19 StVZO einer anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, Dekra,Küs,…)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)
  • Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung sofern es rechtlich erforderlich ist
  • Bei einer Änderung der Fahrzeugklasse muss eine Versicherungsbestätigung mit einer siebenstelligen eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) vorgelegt werden
  • gegebenenfalls Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wenn auch die technischen Daten im Fahrzeugbrief aktualisiert werden müssen
  • gegebenenfalls Zulassungsvollmacht (auch bei Zulassung auf den Ehegatten erforderlich)

Da es oft schwierig ist, was eine technische Änderung bedeutet, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie gerne. 

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgestellt von der Stadt Landshut

  • ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer Kommanditgesellschaft gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und Ausweiskopie des Geschäftsführers sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)
  • Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung sofern es rechtlich erforderlich ist
  • Verlusterklärung (kann auch erst vor Ort ausgefüllt werden)

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird unmittelbar bei der Beantragung ausgefertigt.

Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer Kommanditgesellschaft gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und Ausweiskopie des Geschäftsführers sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) 
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)
  • Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung sofern es rechtlich erforderlich ist
  • Versicherung an Eides statt von einem Notar oder Abgabe bei der Zulassungsbehörde vor Ort

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nicht sofort ausgefertigt. Es muss die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten und im Verkehrsblatt veröffentlicht werden. Nach Ablauf von zwei Wochen darf die Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erst ausgefertigt und ausgehändigt werden.

Verlust der Kennzeichen

Ohne Kennzeichenschilder dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Wurden Ihnen die Kfz-Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug gestohlen oder Sie haben eines oder beide Schilder verloren, müssen Sie dies melden.
Einen Diebstahl müssen Sie umgehend bei der Polizei anzeigen - für die Zuteilung neuer Schilder wenden Sie sich an Ihre Zulassungsbehörde.

Wichtig! Da die abhanden gekommenen Kennzeichenschilder wegen Kennzeichenmissbrauch gesperrt werden müssen, wird Ihnen ein neues Kennzeichen zugeteilt.

  • ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
  • Bei Firmen ist ein Auszug aus dem Handelsregister (bei einer Kommanditgesellschaft gibt es meist zwei Handelsregisterauszüge), Vollmacht (mit Original-Unterschrift) und Ausweiskopie des Geschäftsführers sowie die aktuelle Gewerbeanmeldung vorzulegen.
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweise
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Original)
  • Nachweis einer gültigen Sicherheitsprüfung sofern es rechtlich erforderlich ist
  • bei Verlust: Abgabe einer Versicherung an Eides statt gem. § 5 StVG, § 75 FZV i.V.m. § 27 LVWVfG bei der Zulassungsstelle
  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • eventuell das noch vorhandene Kennzeichenschild
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