Stadt landshut
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Sondernutzungen

Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr jedermann gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, das heißt im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Jede darüber hinaus gehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar. Für Sondernutzungen, die geeignet sind, den Gemeingebrauch zu beeinträchtigen, ist eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Wenn Sie die öffentlichen Straßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.

Sondernutzungen an öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig:
Eine Sondernutzungserlaubnis benötigen Sie zum Beispiel für

  • das Aufstellen von Warenständern, Tischen und Stühlen für Gastronomiebetriebe, Warenautomaten, Fahrradständern, Informationsstände etc.
  • Straßenfeste
  • Kirchenzüge, Festzüge, Wallfahrten
  • Drehgenehmigungen
  • Musikveranstaltung, zum Beispiel Konzerte
  • Sportveranstaltungen, zum Beispiel Rallyes, Radrennen, Volksläufe, etc.
  • Straßenmusik
  • Postablagekästen
  • Fassadenüberstände, zum Beispiel Schaufenstereinfassungen, Verkleidungen

Werbetafeln, Kundenstopper und sonstige Gegenstände werden nicht genehmigt.

Da es sich hierbei nur um eine beispielhafte Aufzählung handelt, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig mit dem Straßenverkehrsamt  in Verbindung zu setzen.

Sportveranstaltungen wie Rallyes und Radrennen oder Stadtfeste stellen ebenfalls Sondernutzungen dar, wobei aber keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist, wenn diese bereits eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung aufgrund des Straßenverkehrsrechts bedürfen.

Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist eine Ermessensentscheidung; sie darf nur auf Zeit oder auf Widerruf erteilt werden, kann mit Auflagen versehen werden und ist in der Regel mit der Zahlung von Sondernutzungsgebühren verbunden.

Was muss ich tun?

Den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis müssen Sie in Landshut beim Straßenverkehrsamt stellen.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Sondernutzungserlaubnis muss auf jeden Fall vor Nutzungsbeginn erteilt sein, eine rechtzeitige Antragstellung (abhängig von der Art der beabsichtigten Nutzung zwischen zwei und vier Wochen vorher) ist daher erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter oder die Sachberarbeiterin. Hier können auch die anfallenden Kosten im Einzelfall erfragt werden.

Drehgenehmigung

Bei Filmaufnahmen (Dreharbeiten) auf öffentlichen Straßen handelt es sich regelmäßig um Veranstaltungen, die einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung bedürfen.

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    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr