Stadt landshut
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Straßenverkehr

Um den (öffentlichen) Straßenverkehr sicher und möglichst ordnungsgemäß gestalten zu können, werden bestimmte Regeln benötigt.

Neben allgemein gültigen Verkehrsregeln können besondere Vorgaben auch durch Verkehrszeichen etc. getroffen werden. Verkehrszeichen und -markierungen werden dabei von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden angeordnet.

Verkehrsüberwachung

Neben der Polizei ist auch der Verkehrsüberwachungsdienst des Straßenverkehrsamtes für die Verfolgung von geringfügigen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz, die im ruhenden Verkehr (parkende oder haltene Fahrzeuge) und beim Einfahren in die Fußgängerzone festgestellt werden, zuständig. Diese Überwachungstätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet von Landshut.

Die Stadt Landshut führt in Zusammenarbeit mit der Stadt Regensburg im gesamten Stadtgebiet die Kontrolle der jeweils geltenden Höchstgeschwindigkeiten durch.
Dazu sind derzeit flächendeckend über 100 Messstellen eingerichtet. Für die Erteilung von Verwarnungen/Bußgeldern ist ausschließlich die Stadt Regensburg zuständig.

  • Verkehrsüberwachungsdienst

    Robert Schlichter

    Fleischbankgasse 310

    84028 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 15 88

    Fax: 0871 - 2 54 92

    Mail: Robert.Schlichter@landshut.de

    • Öffnungszeiten
    • Mo.-Do.

      08:00 - 12:00 Uhr

      14:00 - 16:00 Uhr

    • Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

Schulwegsicherung

Die Sicherheit der Schüler auf dem Schulweg ist ein besonderes Anliegen der Allgemeinheit. Der Begriff Schulwegsicherung beinhaltet alle Maßnahmen, die geeignet sind, den Weg unserer Kinder zur Schule und zurück weniger gefahrvoll zu gestalten. Das Spektrum der Möglichkeiten, Schulwege sicherer zu machen, ist weit gefächert, abhängig von der Lage der Schule und der Wohnung, der Verkehrsdichte, der Art des Verkehrsmittels (zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Auto), der Jahreszeit und mehr.

Dabei sind eingebunden die Schule selbst, der Elternbeirat, die Polizei, die Verkehrswacht und die Straßenverkehrsbehörden.

Die Einrichtung von Schulwegdiensten kann die Gefahren auf dem Schulweg wesentlich mindern. Den Schulwegdienst nehmen Schülerlotsen (Schüler) sowie Schulweghelfer (Erwachsene) wahr.

Eine gute Möglichkeit, die Vorbereitung auf den Schulweg für Eltern und Kinder zu vereinfachen, ist ein Schulwegplan, in dem gefährliche Stellen gekennzeichnet aber auch mehr oder weniger sichere Wege markiert sind. Eltern erhalten diesen Schulwegplan rechtzeitig vor Schulbeginn, damit sie ausreichend Zeit haben, mit den Kindern zu üben.

Der Schulwegplan allein ist noch keine Garantie für einen sicheren Schulweg. Eltern müssen den Weg mit ihrem Kind ausreichend üben und hierbei den Charakter des Kindes berücksichtigen.

In Landshut besteht für jede Grundschule ein solcher Schulwegplan.

  • Sachbearbeitung Schulweg, Baustellen, Sondernutzungen, Umzüge

    Vanessa Zellner

    Fleischbankgasse 310

    84028 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 14 95

    Fax: 0871 - 2 54 92

    Mail: Vanessa.Zellner@landshut.de

    • Öffnungszeiten
    • Mo.-Do.

      08:00 - 12:00 Uhr

      14:00 - 16:00 Uhr

    • Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

Parken: Freie Parkplätze in Landshut - Easy Park App

Sie sind auf der Suche nach einem freien Parkplatz? Wir machen Ihnen das Parken in Landshut mit unserer Parkplatzauskunft noch leichter. Hier erhalten Sie minuten-genaue Angaben über freie Parkplätze in städtischen Parkhäusern, die am Parkleitsystem angebunden sind.

Außerdem können Sie in Landshut mit der Easy Park-App bargeldlos Parkgebühren begleichen.

Abstellmöglichkeiten bei Umzügen

Wenn Sie zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone auf öffentlichen Grund, etwa für einen Umzug oder Speditionsanlieferungen (zum Beispiel Küchenanlieferung) benötigen, können Sie ein vorübergehendes Haltverbot beantragen. Die Haltverbote müssen spätestens am vierten Tag vor dem geplanten Gültigkeitsdatum aufgestellt sein. Sie benötigen dafür das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie ein Luftbild oder eine Skizze mit genauen Angaben zu Position und Länge des Haltverbots.

Tipp:
Prüfen Sie, ob Sie die Anfahrtszone selbst freihalten können, indem Sie Ihr eigenes Fahrzeug dort abstellen und die Lücke "reservieren", bis der Möbelwagen kommt. Das Freihalten durch das Aufstellen von Arbeitsböcken/Pylonen ist nicht gestattet. In diesem Fall ist keine Antragstellung beim Straßenverkehrsamt der Stadt Landshut notwendig.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, für bis zu zwei Tage eine Ausnahmegenehmigung für das Abstellen eines Fahrzeugs, in beispielsweise einer Anwohnerparkzone, ohne das Aufstellen von Haltverboten zu beantragen. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist für Privatpersonen kostenlos. Firmen hingegen werden innerhalb der Fußgängerzone 10 Euro täglich beziehungsweise außerhalb der Fußgängerzone 5 Euro täglich für die Ausnahmegenehmigung in Rechnung gestellt.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

    Öffnungszeiten
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    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr