Color

Verlängerung LKW und Bus

Burg Trausnitz und Martinskirche

Fahrerlaubnisse für Busse oder LKW werden nur befristst erteilt. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsfrist einen Antrag stellen.

Beschreibung

Die Fahrerlaubnisse für LKW und Busse der Klassen C1, C1E, C, CE bzw. D1, D1E, D und DE werden nur noch befristet erteilt. Damit sollen Eignungsmängel durch ärztliche Kontrollen ausgeschlossen oder frühzeitig erkannt werden.

Diese Fahrerlaubniss müssen regelmäßig verlängert werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung sollte circa sechs Monate vor Ablauf der Befristung erfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei nicht fristgerechter Verlängerung Ihre Fahrerlaubnis vorerst erlöscht, Ihre Besitzstände verloren gehen und gegebenenfalls weitere Unterlagen oder Prüfungen erforderlich werden. Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

Für Fahrerlaubnisinhaber, welche den Führerschein vor dem 1. Januar 1999 erworben haben:

  • Fahrerlaubnisklassen C1, C1E unbefristet
  • Fahrerlaubnisklassen C, CE bis zum 50. Lebenjahr befristet und können dann jeweils um fünf Jahre verlängert werden

Für Fahrerlaubnisinhaber, welche den Führerschein zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 erworben haben:

  • Fahrerlaubnisklassen C1, C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet und können dann jeweils um fünf Jahre verlängert werden
  • Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1, D1E, D, DE auf fünf Jahre befristet

Für Fahrerlaubnisinhaber, welche den Führerschein ab dem 19. Januar 2013 erworben haben:

  • Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE auf fünf Jahre befristet

Beachten Sie bitte als Berufskraftfahrer unabhängig von den Vorschriften über die Verlängerung von LKW- und Busklassen auch die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG bzw. BKrFQV).

Was muss ich bereithalten?

Bei der persönlichen Antragstellung muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

Bei Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE:

  • Zeugnis oder Gutachten eines Facharztes für Augenkrankheiten nach Anlage 6.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • gegebenenfalls Bescheinigung über die Weiterbildung mit mindestens 35 Unterrichtseinheiten nach dem BKrFQG (bei Antragstellung nicht älter als fünf Jahre)

Bei Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE:

  • Zeugnis oder Gutachten eines Facharztes für Augenkrankheiten nach Anlage 6.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach Anlage 5.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), wenn über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll
  • gegebenenfalls Bescheinigung über die Weiterbildung mit mindestens 35 Unterrichtseinheiten nach dem BKrFQG (bei Antragstellung nicht älter als fünf Jahre)
  • amtliches Führungszeugnis der Belegart - O - (Beantragung im Bürgerbüro der Stadt Landshut zur direkten Versendung an die Führerscheinstelle, dies muss vorab beim Bürgerbüro der Stadt Landshut beantragt werden)

Wass muss ich sonst noch wissen?

  • Nach Ablauf der Gültigkeit dürfen Kraftfahrzeuge der betroffenen Fahrerlaubnisklassen nicht mehr geführt werden.
  • Erst nach Aushändigung beziehungsweise Erteilung der Fahrerlaubnis besteht wieder Fahrberechtigung

Kosten:

  • 43,90 Euro (bei C1, C1E, C, CE)
  • 56,90 (inklusive Führungszeugnis bei D1, D1E, D, DE)
  • zuzüglich 32,50 Euro für die Ausstellung FQN-Nachweis Berufskraftfahrer (falls notwendig)

Rechtsgrundlagen

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    07:30 - 12:00 Uhr

  • Mo.

    13:30 - 15:30 Uhr

  • Do.

    13:30 - 17:00 Uhr

Weitere Infos, die Sie interessieren könnten