Stadt landshut
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Punkte

Punktesystem

Zum 1. Januar 1999 wurde das Punktesystem auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Die grundsätzlichen Bestimmungen, insbesondere die von der Fahrerlaubnisbehörde zu ergreifenden Maßnahmen, wurden im § 4 Straßenverkehrsgesetz verankert.

Ab 1. Mai 2014 löste das Fahreignungsregister das Verkehrszentralregister in Flensburg ab. Es erfasst Verkehrsteilnehmer, die durch Verkehrsverstöße sich und andere gefährden. Das Fahreignungs-Bewertungssystem soll dazu motivieren, das Fahrverhalten zu verbessern.

Mit dieser Umstellung wurden die Regelungen einfacher und leichter nachvollziehbar. Im Fahreignungsregister werden nur noch Verstöße erfasst, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken.

Welche Fristen sind zu beachten?

Der freiwillige Besuch eines Aufbauseminars führt nur einmal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug. Für den Punktestand und die Berechnung der Fünfjahresfrist ist jeweils das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgebend.

Ein Punkteabzug ist nur dann möglich, wenn nicht mehr wie fünf Punkte im Fahreignungsregister eingetragen sind. Maßgebend ist hier der letzte Tattag der begangenen Ordnungswidrigkeit. 

Beispiel: Sie haben bereits fünf Punkte und haben am freiwilligen Aufbauseminar teilgenommen mit Ausstellungsdatum 01.01.2020. Sie haben zwischenzeitlich eine weitere Ordnungswidrigkeit am 30.12.2019, also vorher, begangen, die zu einem sechsten Punkt führen würde. Auch wenn die Rechtskraft erst nach dem 01.01.2020 eintritt, würde dies nicht zum Punkteabbau in diesem Fall führen.  

Was muss ich sonst noch wissen?

Das seit 1. Mai 2014 gültige Fahreignungs-Bewertungssystem sieht folgende Maßnahmen vor:

Bis 3 Punkte: Vormerkung im Fahreignungsregister. Die oder der Betroffene wird
darauf im Bußgeldbescheid hingewiesen.

4 bis 5 Punkte: Kostenpflichtige Ermahnung und Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem (besonderen) Aufbauseminar zum Zwecke des Abbaus eines Punktes.

6 bis 7 Punkte: Kostenpflichtige Verwarnung mit dem Hinweis, dass beim Erreichen der nächsten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch jetzt kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden, allerdings ist kein Punkteabbau mehr möglich.

8 oder mehr Punkte: Kostenpflichtige Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn zuvor die Ermahnung und Verwarnung ausgesprochen wurden.

Rechtsgrundlage:

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    07:30 - 12:00 Uhr

  • Mo.

    13:30 - 15:30 Uhr

  • Do.

    13:30 - 17:00 Uhr