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Fahrgastbeförderung

Fahrgastbeförderung

Ersterteilung Fahrgastbeförderung

Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (Taxi, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr, Pkw im Linienverkehr, Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen) erforderlich ist.

Was muss ich tun?

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes zu beantragen. Persönliches Erscheinen ist unbedingt notwendig.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird je nach Verkehrsart auf die Dauer von höchstens drei bzw. fünf Jahren erteilt und muss verlängert werden.

Der Antrag auf Verlängerung ist spätestens acht Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer zu stellen.

Was muss ich bereit halten?

  • gültiger Ausweis oder Reisepass
  • nationaler EU-Kartenführerschein
  • Zeugnis oder Gutachten eines Facharztes für Augenkrankheiten nach Anlage 6.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten nach Anlage 5.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Nachweis über die Erste Hilfe mit mindestens neun Unterrichtseinheiten, nur bei Krankenwagen
  • Nachweis der erforderlichen Fachkundeprüfung, falls die Erlaubnis für Taxen, Mietwagen oder den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll
  • Amtliches Führungszeugnis zur Beantragung im Bürgerbüro der Stadt Landshut zur direkten Vorlage bei der Führerscheinstelle

 

Was muss ich sonst noch wissen?

Kosten:

  • Erstmalige Erteilung: 56,90 Euro

Der Nachweis der Fachkunde für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden. Die geeignete Stelle wird durch die für das Personenbeförderungsgesetz zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen bestimmt.

Rechtsgrundlagen:

Verlängerung Fahrgastbeförderung

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird auf die Dauer von höchstens fünf Jahren erteilt und muss verlängert werden.

Der Antrag auf Verlängerung ist spätestens acht Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer zu stellen.

Was muss ich bereit halten?

  • gültiger Ausweis oder Reisepass
  • nationaler EU-Kartenführerschein
  • Führerschein zur Fahrgastbeförderung
  • Zeugnis oder Gutachten eines Facharztes für Augenkrankheiten nach Anlage 6.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten nach Anlage 5.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus
  • Amtliches Führungszeugnis zur Beantragung im Bürgerbüro der Stadt Landshut zur direkten Vorlage bei der Führerscheinstelle

 

Was muss ich sonst noch wissen?

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