Stadt landshut
Color

Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis

Eine erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis (Führerschein) beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Die Antragsformulare erhalten Sie entweder bei uns oder bei den Fahrschulen.

Eine Erweiterung einer Fahrerlaubnis beinhaltet, dass bereits ein Vorbesitz einer Fahrerlaubnis besteht und zusätzlich eine neue Klasse erworben werden soll.

Bei einer erstmaligen Erteilung sowie bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis ist die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und einer praktischen Fahrerlaubnisprüfung nachzuweisen.

Was muss ich bereit halten?

Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto nach den Bestimmungen der Passverordnung
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest (Optiker, Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder Facharzt für Augenkrankheiten)
  • Nachweis über die Unterweisung in Erster Hilfe mit mindestens neun Unterrichtseinheiten

Bei Erweiterung einer vorhandenen Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE sind folgende Unterlagen zusätzlich vorzulegen:

  • Nachweis über die Unterweisung in Erster Hilfe mit mindestens neun Unterrichtseinheiten
  • Gutachten / Zeugnis über das Sehvermögen eines Facharztes für Augenkrankheiten oder eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners nach Anlage 6.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • zusätzlich bei Erteilung der Klassen D1, D1E, D, DE; betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach Anlage 5.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Was muss ich sonst noch wissen?

Kosten:

  • Ersterteilung: 43,40 Euro
  • Erweiterung: 42,60 Euro
  • zuzüglich 13 Euro für das Führungszeugnis bei Erweiterung auf die Klassen D1, D1E, D, DE

Gültigkeit:

Seit dem 19.01.2013 werden Führerscheine nur noch befristet ausgestellt; die Frist beträgt 15 Jahre und beginnt am Tag der Bestellung des Dokuments durch die Fahrerlaubnisbehörde

Rechtsgrundlagen:

Downloads
    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    07:30 - 12:00 Uhr

  • Mo.

    13:30 - 15:30 Uhr

  • Do.

    13:30 - 17:00 Uhr

Achtung: derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!