Stadt landshut
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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

17-jährige haben nach Ablegung der normalen Fahrerlaubnisprüfung die Möglichkeit, zusammen mit einer oder mehreren Begleitperson(en) in Deutschland Fahrzeuge der Klassen B oder BE zu führen.

Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis ist bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes entweder über die ausbildende Fahrschule oder persönlich einzureichen. Den dazugehörigen Antrag erhalten Sie von der Fahrschule oder direkt im Amt.

Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres eingereicht werden.

Was muss ich bereit halten?

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Ein biometrisches Passfoto nach den Bestimmungen der Passverordnung
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Bescheinigung über einen bestandenen Sehtest (Optiker, Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder Facharzt für Augenkrankheiten)
  • Nachweis über die Erste Hilfe mit mind.9 Unterrichtseinheiten
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (gegebenenfalls Sorgerechtserklärungen), Zusatzantrag Teil A
  • Erklärungen der Begleitperson(en) mit Kopie(n) des/der Führerscheins/Führerscheine sowie Kopien des/der Ausweises/Ausweise, Zusatzantrag Teil B, jeweils für jede Begleitperson

Was muss ich sonst noch wissen?

Kosten:

  • Erteilung 53,40 Euro
  • zuzüglich 13,30 Euro pro Begleitperson

Rechtsgrundlagen:

Begleitpersonen können in die Prüfbescheinigung, welche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anstelle des Führerscheins ausgehändigt wird, nur eingetragen werden, wenn sie

  • das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung eine Fahrerlaubnis für Pkw (Klassen 3 oder  B) besitzen
  • nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister eingetragen haben
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    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    07:30 - 12:00 Uhr

  • Mo.

    13:30 - 15:30 Uhr

  • Do.

    13:30 - 17:00 Uhr

Achtung: derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!