
Namensänderung in Zusammenhang mit einer Eheschließung/Scheidung
- nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
- Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe, zum Beispiel durch Scheidung.
Ansprechpartner
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Standesbeamtin
Renate Klose
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
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Namensänderung durch Angleichung
Personen, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben oder als Spätaussiedler anerkannt sind, haben die Möglichkeit, ihre Vor- und Familiennamen an das deutsche Recht bzw. die deutsche Sprache anzupassen, zum Beispiel die Schreibweise des Namens ändern oder den Vatersnamen ablegen.
Vornamenssortierung
Wenn der Name deutschem Recht unterliegt, kann die Reihenfolge der Vornamen geändert werden.
Öffentlich rechtliche Namensänderung
Ein Vor- oder Familienname darf auf Antrag nur aus einen "wichtigen Grund" geändert werden, zum Beispiel wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht. Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall vom Standesamt beraten zu lassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.
Ansprechpartner
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Sachgebietsleitung
Rupert Stopfer
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
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Namensänderung von Kindern
Ansprechpartner
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Sachbearbeiter
Kai Sosinski
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
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Standesamt im Einwohner- und Standesamt
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
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Mo.-Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
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Mi.
14:00 - 17:30 Uhr
Öffnungszeiten
zusätzlich
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Mo.-Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
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Mi.
14:00 - 17:30 Uhr