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Eheschließung

Ehe

Anmeldung der Eheschließung

Die Eheschließung ist beim Standesamt anzumelden. Zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen sind vorab Unterlagen erforderlich. Zu diesem Zweck bitten wir Sie, das entsprechende Formblatt, welches Sie unter der Rubrik "Downloads" finden, auszufüllen und mit den dort angegeben Unterlagen an uns zurückzuschicken.

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sind danach mehrere Standesämter zuständig, so haben die Verlobten die Wahl.

Bitte beachten Sie, dass beim Standesamt Landshut die Anmeldung der Heirat aus organisatorischen Gründen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Falls Sie keinen Wohnsitz in Landshut haben, können Sie selbstverständlich gleichwohl hier heiraten. Geben Sie in diesem Fall bitte bei der Anmeldung Ihrer Eheschließung am Wohnsitzstandesamt an, dass Sie in Landshut heiraten möchten. Nach erfolgter Eheanmeldung werden dann von dort alle erforderlichen Unterlagen an uns weitergeleitet.

Hier finden Hochzeiten statt: Trauungszimmer 360°

Fristen

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin getätigt werden, da sie ansonsten ihre Gültigkeit verliert.

Unabhängig davon sollten sich die Verlobten jedoch möglichst frühzeitig mit dem zuständigen Standesamt in Verbindung setzen, da zum einen die Beschaffung der erforderlichen Dokumente einige Zeit in Anspruch nehmen kann und zum anderen der gewünschte Hochzeitstermin sonst bereits an ein anderes Paar vergeben sein könnte.

Erforderliche Unterlagen

Verlobte, die beide

  • noch nicht verheiratet waren,
  • volljährig,
  • deutsche Staatsangehörige und
  • in Deutschland geboren sind,

benötigen für die Anmeldung der Eheschließung in der Regel folgende Unterlagen:

  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (anzufordern beim Standesamt des Geburtsortes. Falls Sie in Landshut geboren sind, benötigen Sie keine Abschrift aus dem Geburtenregister).
  • erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (anzufordern beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes. Falls Sie in Landshut wohnhaft sind, benötigen Sie keine Meldebescheinigung.)
  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis

In allen anderen Fällen ist aufgrund der Bandbreite der möglichen Einzelfallkonstellationen eine individuelle Beurteilung beim Standesamt unerlässlich. Dabei werden die benötigten Unterlagen ermittelt und auf einer persönlichen Checkliste für Sie zusammengestellt. Bitte nehmen Sie diesbezüglich telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt auf.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit im Rahmen der Eheanmeldung beträgt 55 Euro, wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind. Ist ausländisches Recht zu beachten, erhöht sich die Gebühr wegen des umfangreicheren Prüfungsaufwands.

Gebührenerhöhend wirkt sich ferner aus, wenn ausländische Gerichtsurteile zu prüfen sind.

Weitere Gebühren können durch die Beteiligung anderer Behörden oder Gerichte am Eheanmeldeverfahren entstehen; diese werden gegebenenfalls von der betreffenden Stelle in Rechnung gestellt.

Sofern für die Anmeldung der Eheschließung die Hinzuziehung eines Dolmetschers erforderlich ist, müssen die Verlobten auch die hierfür anfallenden Kosten tragen.


 

Samstags- und Burgtermine 2024

Wir freuen uns, Ihnen folgende Termine für die Eheschließungen an den Samstagen im Jahr 2024 anzubieten:

Samstags- und Burgtermine 2024

Samstagstermine im Rathaus:

  • 11. Mai 2024
  • 8. Juni 2024
  • 13. Juli 2024
  • 10. August 2024
  • 14. September 2024
  • 12. Oktober 2024
  • 14. Dezember 2024

 

Burgtermine:

  • 6. Juli 2024
  • 10. August 2024

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • zusätzlich
  • Mi.

    14:00 - 17:30 Uhr