
Dem Standesamt obliegt die Beurkundung des Personenstandes in den hierfür gesetzlich vorgeschriebenen Registern sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus diesen Registern. Darüber hinaus ist das Standesamt die zuständige Behörde für die Vornahme von Eheschließungen. Ferner können beim Standesamt der Austritt aus der Kirche erklärt und namensrechtliche Erklärungen abgegeben werden.
Über das Bürgerservice-Portal können Sie verschiedene Leistungen (u.a. Nachbestellungen) beantragen.
Aus organisatorischen Gründen und um längere Wartezeiten im Standesamt zu vermeiden, wird eine Terminvereinbarung per Telefon oder per E-Mail dringend empfohlen.
Trauungszimmer 360°
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Standesamt im Einwohner- und Standesamt
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
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