Stadt landshut
Color

Wohlfahrtspflege

Förderung der Wohlfahrtspflege

Die Freie Wohlfahrtspflege ist eine der tragenden Säulen im Sozialstaat. Unter Freier Wohlfahrtspflege werden alle Dienste und Einrichtungen verstanden, die sich in freigemeinnütziger Trägerschaft befinden und sich in organisierter Form im sozialen Bereich und im Gesundheitswesen betätigen. Hauptmerkmale in ihrer Tätigkeit sind Unabhängigkeit und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den öffentlichen Sozialleistungsträgern mit dem Ziel einer sinnvollen und wirksamen Ergänzung von sozialen Angeboten zum Wohle der Hilfesuchenden.

Eine partnerschaftliche Zusammenarbeiten mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege ist der Stadt Landshut daher besonders wichtig. Als örtlicher Träger der Sozialhilfe gewährt die Stadt Landshut auf Antrag unter Einbeziehung des Sozialausschusses der Stadt Landshut Zuwendungen zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege auf der Grundlage der Vorschriften nach dem SGB.

Ziel der Zuwendungen ist es, die in der Stadt Landshut agierenden Wohlfahrtsverbände in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen und zur Deckung der dabei entstehenden Kosten beizutragen.

Ein grundsätzlicher Anspruch auf die beantragte Zuwendung besteht nicht, da es sich um freiwillige Leistungen von Seiten der Stadt Landshut handelt. Die Stadt Landshut entscheidet vielmehr auf Basis ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Eine Förderung setzt voraus, dass ein entsprechender Bedarf besteht und auch Eigenmittel eingebracht werden. Der Zuwendungsempfänger hat eine sachgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Mittelverwendung zu gewährleisten und die bestimmungsmäßige Mittelverwendung nachzuweisen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Seite.

Formulare

Rechtliche Grundlagen

§ 5 Sozialgesetzbuch XII

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Di., Do.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mi.

    14:00 - 16:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung