Die Kriegsopferfürsorge ist ein Teil der Leistungen, die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) gewährt werden.
Beschädigte und Hinterbliebene, denen Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopfer, Kriegsgefangenschaft, etc.) oder in entsprechender Anwendung dieses Gesetzes zum Beispiel nach dem Soldatenversorgungsgesetz (Wehrdienst), dem Häftlingshilfegesetz (politische Häftlinge), dem Infektionsschutzgesetz (Impfschäden) oder dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten oder dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz gewährt wird oder voraussichtlich gewährt werden kann, können auch Hilfen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten.
Für die Leistungen sind zuständig
- das Zentrum Bayern Familie und Soziales
- der Bezirk Niederbayern (bei Einzug in eine stationäre Einrichtungen)
- die Kriegsopferfürstellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten
Die Leistungen der Kriegsopferfürsorge können beim Sozialamt schriftlich beantragt werden. Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie bei der Ansprechpartnerin des Sozialamtes.
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG)
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Sozialamt Kriegsopferfürsorgeleistungen
Christine Radlmeier
Luitpoldstraße 29 a
84034 Landshut
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Mo.-Di., Do.-Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
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Mi.
14:00 - 16:00 Uhr
Öffnungszeiten
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