Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. Personen, die nicht erwerbsfähig aber hilfebedürftig sind, können Bürgergeld erhalten, wenn sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Bei der Berechnung des Bürgergeldes werden alle Personen berücksichtigt, die zusammenleben.
Zuständig für das Bürgergeld ist das Jobcenter am Wohnort, für Bürgerinnen und Bürger, die im Stadtgebiet der Stadt Landshut wohnhaft sind, ist das Jobcenter Landshut-Stadt zuständig.
Informationen zum Bürgergeld und den weiteren Leistungen, sowie die digitale Antragstellung und die digitale Einreichung von Unterlagen und Nachweisen finden Sie unter www.jobcenter.digital.
Bitte beachten Sie:
Falls Sie einen persönlichen Vorsprachetermin wünschen, vereinbaren Sie hierzu bitte vorab telefonisch oder über Ihre Postfachfunktion in www.jobcenter.digital einen Termin.
Rechtliche Grundlagen
-
Jobcenter Landshut-Stadt
Leinfelderstraße 6
84034 Landshut
-
-
Mo.-Fr.
08:00 - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
-
-
Mo.-Fr.
08:00 - 12:00 Uhr