Delegiertenversammlung für den Behindertenbeirat
Die Amtszeit der aktuellen Mitglieder der Delegiertenversammlung und somit auch der Mitglieder des Behindertenbeirats der Stadt Landshut endet satzungsgemäß Anfang 2023. Der Stadtrat der Stadt Landshut muss daher bis Ende des Jahres neue Mitglieder für die Delegiertenversammlung berufen. Die Delegierten üben das Amt dann wieder für drei Jahre aus. Für die Delegiertenversammlung können sich mindestens 20 Personen aus der Bevölkerung bewerben.
Die Mitglieder der Delegiertenversammlung wählen in der 1. Sitzung, die für das 1. Quartal 2023 geplant wird, aus ihrer Mitte die Mitglieder des Behindertenbeirats. Der Behindertenbeirat ist dann drei Jahre im Amt.
Sowohl die Tätigkeit in der Delegiertenversammlung als auch im Behindertenbeirat ist ehrenamtlich.
Der Behindertenbeirat hat laut Satzung die Aufgabe, „die Interessen der Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohter Mitbürger und Mitbürgerinnen zu vertreten und unterstützt sie zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben ab sofort die Möglichkeit, sich für die Mitwirkung in der Delegiertenversammlung zu bewerben. Sie müssen Bürger der Stadt Landshut und zur Übernahme eines Ehrenamtes berechtigt sein. Eine weitere Voraussetzung ist, dass entweder ein Grad der Behinderung von 50 bis 100 belegt werden kann oder eine entsprechende Gleichstellung besteht. Es können sich auch gesetzliche Vertreter von Menschen mit Behinderung melden.
Interessenten werden gebeten, sich beim Sozialamt der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29 a, 2. Stock, Zimmer 208, zu melden. Dabei ist der Personalausweis und der Schwerbehindertenausweises beziehungsweise der Gleichstellungsbescheid vorzulegen. Bei gesetzlichen Vertretern ist zusätzlich ein gültiger Betreuerausweis vorzulegen. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge der Meldung.

Beirat mit Vertretern der Stadt Landshut
Vorsitz
Die 11 Mitglieder des 3. Behindertenbeirats haben in der konstituierenden Sitzung am 19. Februar 2020 aus ihrer Mitte als Vorsitzenden Simon Münster und als stellvertretende Vorsitzende Dr. Henrike Kinader-Dietz gewählt.

Vorstandschaft des Behindertenbeirates
Simon Münster, Dr. Henrike Kinader-Dietz
Alle Mitglieder
Beetz Markus
Blieninger-Schuster Sigrid
Brandl Peter
Dr. Kinader-Dietz Henrike
Hoffmann Regina
Münster Simon
Scheuermann Markus
Starke Rainer
Voland-Kleemann Monika
Wagner Andrea
Zäch Jörg
Kontakt
Behindertenbeirat-landshut@landshut.de
Ihre E-Mail wird unmittelbar an die vom Behindertenbeirat bestimmten Mitglieder weitergeleitet.
Der Behindertenbeirat sichert zu, dass Ihr Anliegen in einer der nächsten Arbeitssitzungen behandelt wird. Gleichzeitig bittet der Behindertenbeirat aber auch um Verständnis dafür, dass je nach Sachverhalt ein gewisser zeitlicher Vorlauf benötigt wird.
In dringenden Fällen ist über die Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Landshut eine Kontaktherstellung zum Behindertenbeirat möglich.
Aufgaben
Der Behindertenbeirat
- vertritt für den Bereich der Stadt Landshut die Interessen von Menschen mit Behinderung und Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind
- unterstützt die betroffenen Bürger zur gleichberechtigten Teilnahme am Leben in der Gesellschaft
- gibt Anregungen und Empfehlungen
- steht als sachverständiges Gremium insbesondere dem Stadtrat, der Stadtverwaltung und den städtischen Gesellschaften beratend zur Seite.
Der Behindertenbeirat kann dabei nicht die Rechte von Einzelpersonen vertreten, sondern greift vielmehr Probleme genereller Art auf. Er unterbreitet den verantwortlichen Gremien und zuständigen Stellen Lösungsvorschläge und gibt Anregungen weiter, insbesondere
- zur Umsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen und hier auftretender Fragen
- zur barrierefreien Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen, Systemen der Informationsverarbeitung, akustischen und visuellen Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie anderen gestalteten Lebensbereichen
- zu und bei Maßnahmen der allgemeinen Stadtentwicklung sowie der städtebaulichen Entwicklung einschließlich Stadtplanung und Verkehrsplanung.
Der Behindertenbeirat arbeitet dabei mit allen Institutionen, Verbänden und beauftragten Personen, die sich mit Themen der Menschen mit Behinderung befassen, zusammen.
Sitzungen
Der Behindertenbeirat behandelt seine Themen in regelmäßigen - normalerweise monatlichen - internen Arbeitstreffen. Sie dienen zur Abstimmung und Positionierung. Mindestens zweimal im Jahr finden öffentliche Sitzungen statt. Die Bekanntgabe dieser Termine erfolgt zeitnah in der lokalen Presse und auf der Internetseite.
Wahl und Turnus
- der Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung besteht aus maximal 60 Mitgliedern, die alle drei Jahre von der Stadt Landshut berufen werden. 40 Mitglieder werden von ausgewählten Institutionen vorgeschlagen und 20 Mitglieder können Selbstbewerber sein, die sich nach Aufruf in der örtlichen Presse bei der Stadt Landshut melden können.
Die berufenen Mitglieder der Delegiertenversammlung wählen in der Folge die Mitglieder des Behindertenbeirates.
- des Behindertenbeirates
Der Behindertenbeirat besteht aus zwölf gewählten Mitgliedern der Delegiertenversammlung. Die 12 Personen wählen in der konstituierenden Sitzung aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Zusätzlich wird ein Schriftführer von den Beiratsmitgliedern ernannt.
Wissenswertes
Wegweiser für Menschen mit Behinderung Stadt Landshut
Der Behindertenbeirat hat im Zeitraum 2014 bis 2016 den "Wegweiser für Menschen mit Behinderung" erstellt und im Mai 2017 herausgebracht. Die Broschüre enthält Hinweise zur Lage von öffentlichen Toiletten für Menschen mit Behinderung, Parkplätzen, etc.
Die Broschüre ist nicht mehr in allen Teilen aktuell. Es ist eine Neuauflage vorgesehen. Eine überarbeitete Fassung wird aus mehreren Gründen vermutlich frühestens im Jahr 2022 realisierbar sein.
Die bisherige Ausgabe ist bereits ziemlich vergriffen. An einzelnen Ausgabestellen kann es noch wenige Exemplare geben. Die Auflistung der Ausgabestellen für die Broschüre finden Sie hier.
Die bisherige Broschüre steht jedoch weiterhin als Download zur Verfügung.
Lifter im Stadtbad
Die Stadtwerke haben für das Stadtbad auf Initiative des Behindertenbeirats der Stadt Landshut vor einiger Zeit einen mobilen Lifter angeschafft. Dieses Gerät ermöglicht den problemlosen Einstieg und Ausstieg in jedem Badebecken im Stadtbad. Die Benutzung ist durch Selbstbedienung möglich. Sie werden aber auch vom Personal auf Wunsch unterstützt. Bitte fragen Sie bei Ihrem Besuch im Stadtbad nach.
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Öffnungszeiten