Stadt landshut
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Straßen

Auf dieser Seite finden Sie verschiedene Informationen zum Thema Straßen, die von unterschiedlichen Ämtern beziehungsweise Sachgebieten Ihrer Stadtverwaltung betreut werden, auf einen Blick. Von Aufgrabungen und Straßenbeleuchtung bis hin zu Wissenswertem zum Winterdienst.

Straßenunterhalt & Straßenschäden

Bild zeigt geschädigte Fahrbahn.

Die Bauamtlichen Betriebe und das Tiefbauamt sind zuständig für den Unterhalt der öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Wege und Plätze).

Durch regelmäßige Kontrollen der Straßen und Wege sollen Schäden und sicherheitsrelevante Mängel erkannt werden. Schäden an Fahrbahnen, Geh- oder Radwegen werden nach Feststellung und Beurteilung schnellstmöglich behoben, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
 

Feststellung von Straßenschäden

Haben Sie Schäden an Fahrbahnen, Geh- oder Radwegen entdeckt, können Sie diese direkt bei den Bauamtlichen Betrieben oder dem Tiefbauamt melden oder nutzen Sie dazu den Mängelmelder der Stadt Landshut www.landshut.de/maengelmelder.
Zur schnelleren Behebung von Schäden benötigen wir eine möglichst genaue Beschreibung der Stelle.

Folgende Aufgabenfelder gehören zum Tätigkeitsbereich Straßenunterhalt:

  • Erneuerung von Straßendecken und Gehwegflächen
  • Ausbesserung von Schadstellen im Straßenkörper
  • Betreuung von Sinkkästen, Leitplanken und -pfosten, Holzgeländer, Absperrpfosten, Stützmauern und Ruhebänke.

Straßenreinigung & -reinhaltung

Je nach Verkehrsbedeutung erfolgt eine wöchentliche bis tägliche Reinigung der Straßen und Wege. Hierzu sind Großkehrmaschinen, Kleinkehrmaschinen und Straßenreinigungstrupps im Einsatz.

In den Winterdienstmonaten ist die Straßenreinigung in ihrer Intensität und flächenmäßigen Ausdehnung eingeschränkt. Gründe hierfür sind unter anderem, dass die Minustemperaturen das Wasser in den Schläuchen der Kehrmaschinen gefrieren lassen und somit ein Einsatz nicht durchgängig möglich ist.

Die Durchführung der Straßenreinigung erfolgt kostendeckend über Gebühren.

Reinigungsleistungen für Dritte oder für andere Ämter der Stadtverwaltung erfolgen ausschließlich über Verrechnungen.

Hierzu zählen unter anderem folgende Leistungen:

  • Leerung der öffentlichen Papierkörbe
  • Reinigung von Containerstandplätzen
  • Reinigung von Brücken, Unterführungen, Parkplätzen, Plätzen, Bushaltestellen
  • Reinigung von Gehbahnen, bei denen kein Verpflichteter vorhanden ist
  • Reinigung von selbstständigen Gehbahnen
  • Reinigungsarbeiten bei Veranstaltungen, unter anderem
    • Landshuter Hochzeit
    • Frühjahrs- und Bartlmädult
    • Christkindlmarkt
    • Niederbayernschau

KehrlasterKehrmaschine

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    06:45 - 12:00 Uhr

    12:30 - 15:30 Uhr

  • Fr.

    06:45 - 12:45 Uhr

Straßenbeleuchtung

Das Tiefbauamt betreibt im Stadtgebiet die Anlagen zur Beleuchtung der Straßen, Geh- und Radwege sowie der öffentlichen Plätze und Parkanlagen gemeinsam mit den Stadtwerken Landshut.

Was kann ich tun?

Bei Anregungen und Vorschlägen zur Verbesserung der Straßenbeleuchtung wenden Sie sich bitte an das Tiefbauamt.

Was muss ich sonst noch wissen?

Schäden an der Beleuchtung oder defekte Lampen werden von den Stadtwerken Landshut wieder instand gesetzt. Hierzu können Sie eine defekte Straßenlampe auf www.stoerung24.de unter Auswahl des Ortes Landshut auf der Karte punktgenau auswählen und den Stadtwerken Landshut online mitteilen. Ebenso können sie eine Störung über die SWLApp und per Telefon beim Entstörungsdienst, Telefon 0800 800 2109, melden.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

Aufgrabungen & Gehwegabsenkung

Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsgrund (Straßen, Geh- und Radwegen oder Plätze) sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Betroffen sind davon zum Beispiel Aufbrüche aufgrund von Leitungsverlegungen, Gehwegabsenkungen oder Bordsteinabsenkungen im Bereich neuer Grundstückszufahrten.

Muss bei geplanten Grenzbebauungen oder Einfriedungen in den öffentlichen Bereich eingegriffen werden, ist das Tiefbauamt über die geplante Maßnahme zu informieren.

Was ist zu beachten?

Die Durchführung dieser Arbeiten darf nur von - für den öffentlichen Straßenraum - zugelassenen Tiefbaufirmen erfolgen. Nachweise legen Sie bitte der Genehmigungsstelle mit dem Antrag vor.

Für die Genehmigung ist ein Antrag im Tiefbauamt zu stellen. Das Antragsformular steht als Download bereit oder kann im Tiefbauamt angefordert werden.

Zu beachten sind die aktuellen technischen Regeln und Richtlinien:

Was muss ich sonst noch wissen?

Vor Beginn der Aufgrabungen müssen Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung beim Straßenverkehrsamt beantragen.

  • Tiefbauamt / Straßenkontrolle

    N. N.

    Luitpoldstraße 29

    84034 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 15 06

    Fax: 0871 - 88 18 46

  • Tiefbauamt / Straßenkontrolle

    Engelbert Schwaiger

    Luitpoldstraße 29

    84034 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 15 08

    Fax: 0871 - 88 1846

    Mail: Engelbert.Schwaiger@landshut.de

    • Öffnungszeiten
    • Mo.-Do.

      08:00 - 12:00 Uhr

      14:00 - 16:00 Uhr

    • Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

Verkehrszeichen

Die Bauamtlichen Betriebe sind für das Aufstellen und den Unterhalt der Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, Hinweistafeln und Fahrbahnmarkierungen im Stadtgebiet zuständig.

Schäden

Wenn Sie Schäden an Verkehrszeichen, Straßennamenschilder, Hinweistafeln und Fahrbahnmarkierungen entdeckt haben, können Sie diese direkt bei den Bauamtlichen Betrieben melden oder nutzen Sie dazu den Mängelmelder der Stadt Landshut www.landshut.de/maengelmelder.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Verkehrszeichen unleserlich
  • Verkehrszeichen nicht mehr erkennbar
  • Verkehrszeichen oder –masten beschädigt
  • Verkehrszeichen verdreht
  • Fahrbahnmarkierung nicht mehr erkennbar

Zur schnellen Behebung der Schäden benötigen wir eine hinreichende, möglichst genaue Beschreibung der Stelle.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    06:45 - 12:00 Uhr

    12:30 - 15:30 Uhr

  • Fr.

    06:45 - 12:45 Uhr

Widmung öffentlicher Straßen

Bei der Widmung wird die Eigenschaft (Verkehrsfunktion) einer öffentliche Straße festgelegt (zum Beispiel Staats-, Kreis-, Gemeindeverbindungs- und Ortsstraßen, beschränkt öffentliche Wege, öffentliche Feld- und Waldwege, Eigentümerwege).
Wenn die Verkehrsfunktion einer Straße wegfällt, kann diese eingezogen werden. Bei Änderung der Funktion wird eine Umstufung vorgenommen.

Die Sachbearbeitung obliegt dem im Amt für Finanzen angesiedelten Sachgebiet Steueramt und Anliegerleistungen.

  • Sachbearbeitung Steueramt und Anliegerleistungen

    Stefanie Brosig

    Altstadt 315

    84028 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 13 40

    Fax: 0871 - 88 16 81

    Mail: Stefanie.Brosig@landshut.de

    • Öffnungszeiten
    • Mo.-Do.

      08:00 - 12:00 Uhr

      14:00 - 16:00 Uhr

    • Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    und nach Vereinbarung

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    08:00 - 12:00 Uhr

    14:00 - 16:00 Uhr

  • Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Winterdienst

Anliegerpflichten

Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche (Gehbahn) an Werktagen spätestes bis 7:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen spätestens bis 8:00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (zum Beispiel Sand, Splitt, nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (zum Beispiel an Treppen oder starken Steigungen) ist das Streuen von Tausalz zulässig. Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Jede Beschädigung des Belags der Sicherungsfläche ist zu vermeiden.

Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte, Fußgängerüberwege, auch Querungsmöglichkeiten für Fußgänger an Kreuzungen sind bei der Räumung freizuhalten.

Bei öffentlichen Straßen ohne eine für den Fußgängerverkehr abgegrenzte Fläche gilt der Rand der Straße als öffentlicher Gehweg.

Verkehrssicherungspflicht an gemeinsamen Geh- und RadwegenGemeinsamer Geh- und Radweg

Bei diesem Zeichen (Zeichen 240) hat der Anlieger die Räum- und Streupflicht in ausreichender Breite für den gesamten Weg.

Verkehrssicherungspflicht an getrennten Geh- und RadwegenGetrennter Geh-und Radweg

Bei diesem Zeichen (Zeichen 241) hat der Anlieger die Räum- und Streupflicht in einer Breite von mindestens 1,20 Meter für den Gehweg. Bei der Stadt Landshut liegt die Räum- und Streupflicht in einer Breite von mindestens 1,20 Meter für den Radweg.

Streupflicht

Verkehrssicherungspflicht Bauamtlichen Betriebe

Wenn der Winter wieder mit Schnee und Eis Einzug hält, ist es Aufgabe der Bauamtlichen Betriebe der Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Straßen nachzukommen.
Dazu ist aber die Mithilfe und Rücksichtnahme aller Bürger erforderlich.

Zum Winterdienst zählen alle wetterbedingten Streu- und Räumeinsätze. Insgesamt betreuen die Bauamtlichen Betriebe circa 800 Straßen und Wege mit etwa 520 Kilometer. Dazu kommen rund 110 Kilometer an Geh- und Radwegen sowie Containerflächen, Bushaltestellen, Treppenanlagen, Kreuzungen und Überwege.

Insgesamt stehen für den Winterdienst rund 90 Mitarbeiter zur Verfügung. Im Wesentlichen sind das folgende Mitarbeitende:

  • Bauhofleiter
  • Straßenmeister
  • Teamleiter
  • LKW-Fahrer
  • Kleintraktor-Fahrer
  • Handpersonal
  • Kfz-Werkstatt

Zur Durchführung der Verkehrssicherungspflicht stehen der Stadt Landshut folgende Fahrzeuge zur Verfügung:

  • 5 Unimog mit Schneepflug und Aufsatzstreuer
  • 3 Abroller mit Schneepflug und Aufsatzstreuer
  • 1 LKW mit Schneepflug und Aufsatzstreuer
  • 4 LKW mit Schneepflug
  • 10 Kleintraktoren mit Schneepflug und Aufsatzstreuer
  • 18 Mannschaftskombis
  • 1 Grader
  • 1 Lader

Hierzu folgender Hinweis:

Bitte beachten Sie beim Parken Ihres Autos in engen Straßen darauf, dass die Räum- und Straufahrzeuge ungehindert vorbeifahren können, schließlich brauchen diese 3,50 Meter Platz in der Breite.

Für den Winterdienst, im gesamten Stadtgebiet mit allen zugehörigen Ortsteilen, hat der Bauhof vorsorglich etwa 2.500 Tonnen Salz und Splitt gelagert:

  • ca. 1.100 Tonnen Salz in Lagerhallen
  • ca. 500 Tonnen  Salz in 2 Hochsilos für Großfahrzeuge
  • ca. 100 Tonnen  Salz in Säcken zu 25 kg
  • 8.000 Liter Sole
  • ca. 500 Tonnen Splitt in Lagerhallen

Der durchschnittliche Salzverbrauch liegt bei 1.100 Tonnen (vergangenen zehn Jahre).

Streugutsilos

Streumaterial

  • Auf Gehwegen darf grundsätzlich nur abstumpfendes Streumaterial wie Sand oder Splitt verwendet werden.
  • Tausalz darf ausnahmsweise bei besonderer Glättegefahr beispielsweise an Treppen oder starken Steigungen eingesetzt werden.

Streugutbehälter im Stadtgebiet Landshut

Circa 190 Streugutbehälter sind zur Wahrnehmung der Verkehrssicherheit von den Bauamtlichen Betrieben aufgestellt worden. Den Bürgern ist es privat gestattet, Streumaterial in geringen Mengen kostenfrei zu entnehmen. Ein Anspruch darauf, zum Beispiel bei leeren Streugutbehältern, besteht jedoch nicht.

Durchschnittlicher Splittverbrauch liegt bei 300 Tonnen (letzten 10 Jahre).

Kosten Winterdienst

Für den Winterdienst werden keine Gebühren erhoben. Die kommunale Aufgabe der Sicherung der Fahrbahnen im Winter wird als allgemeine Amtspflicht aus Steuereinnahmen finanziert. Die Straßenreinigungsgebühr der Anlieger deckt somit nicht den Winterdienst ab, sondern ausschließlich das Kehren der Straßen durch die Reinigungsanstalt der Stadt Landshut außerhalb des Winterdienstes.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Do.

    06:45 - 12:00 Uhr

    12:30 - 15:30 Uhr

  • Fr.

    06:45 - 12:45 Uhr