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Grundstücksmarkt

Symbolbild Reihenhäuser

Hier finden Sie Informationen zu Wohnbaugrundstücken der Stadt Landshut. Außerdem können Sie sich zu den Themen Bodenrichtwerte/-karte, dem Immobilienmarktbericht sowie zum Thema Wertgutachten für Grundstücke informieren.

Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss der Stadt Landshut ermittelt gemäß § 196 Baugesetzbuch zum 01.01. eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl, in der Regel im zweijährigen Rhythmus, Bodenrichtwerte und erstellt eine Bodenrichtwertkarte. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte beruht auf der Auswertung der notariell beurkundeten Grundstücksübergänge im Stadtgebiet Landshut.

Bodenrichtwerte stellen durchschnittliche Lagewerte für einen Quadratmeter unbebauten Boden (erschließungskostenbeitragsfrei) in einem bestimmten Gebiet (Bodenrichtwertzone) dar. Bodenrichtwertzonen sollen jeweils Gebiete erfassen, die nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen. Bodenrichtwerte sind für die Besteuerung maßgeblich. Sie entsprechen nicht zwangsweise dem exakten, aktuellen Bodenwert für ein einzelnes Grundstück in der entsprechenden Bodenrichtwertzone.

Wie kommt man an eine Bodenrichtwertauskunft?

Bestellung Bodenrichtwert

Immobilienmarktbericht

In regelmäßigem Turnus veröffentlicht der Gutachterausschuss einen Immobilienmarktbericht. In diesem Bericht werden Entwicklungen und Trends auf dem Landshuter Immobilienmarkt untersucht und dargestellt.

Er beinhaltet neben den Umsatzzahlen auch wertermittlungsrelevante Daten, wie beispielsweise Indexreihen für bebaute und unbebaute Grundstücke einschl. Eigentumswohnungen sowie Preisniveaus zu den verschiedenen Teilmärkten. Zur Ermittlung des Verkehrswertes von Immobilien werden regelmäßig auch Sachwertfaktoren, Rohertragsfaktoren und Liegenschaftszinssätze ausgewertet sowie Vergleichsfaktoren und Umrechnungskoeffizienten ermittelt.

Wie kann man den Immobilienmarktbericht erhalten?

Bestellung Immobilienmarktbericht Stadt Landshut, Bayern oder Deutschland.

Wertgutachten für Grundstücke

Verkehrswertgutachten

Der Verkehrswert (Marktwert) wird laut § 194 Baugesetzbuch (BauGB) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, zu erzielen wäre.

Wohnbaugrundstücke

Hier finden Sie weitere Informationen: Zum Bereich Wohnbaugrundstücke des Liegenschaftsamts.

    Öffnungszeiten
  • Mo.-Fr.

    08:00 - 12:00 Uhr

  • Mo.-Do.

    14:00 - 16:00 Uhr