Stadt landshut
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Wohnraumförderung

Wohnungswesen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Wohnraumförderung, Abgeschlossenheitsbescheinigungen und Wohnberechtigungsschein.

Die Stadt Landshut fördert das Bauen und Wohnen auf unterschiedliche Weise. Ob und wie Sie von Fördermaßnahmen profitieren können, erfahren Sie hier.

Wohnraumförderung

Die Stadt Landshut als sogenannte Bewilligungsstelle fördert in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (Labo) auf der Grundlage des Bayerischen Wohnraumfördergesetzes den Bau (Neubau, Gebäudeerweiterung bzeziehungsweise -änderung) und den Erst- bzeziehungsweise Zweiterwerb in Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen.
Die Förderung richtet sich grundsätzlich nach der sozialen Dringlichkeit. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Wichtig: Wer Fördergelder in Anspruch nehmen möchte, muss diese vor Baubeginn oder Abschluss eines Kaufvertrages bei der Stadt Landshut beantragen.

Diese entscheidet eigenverantwortlich über jeden Förderantrag.

Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Die Wohnungsbauförderung ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden und ihre Höhe ist von der Anzahl der Familienmitglieder abhängig. Die Einkommensgrenzen sind höher, als allgemein vermutet wird. Die Förderung setzt voraus, dass eine Eigenleistung (zum Beispiel Sparguthaben, Schenkung) von grundsätzlich 25 Prozent der Gesamtkosten vorhanden ist. Es muss gewährleistet sein, dass die Belastung auf Dauer für die Familie tragbar ist. Bei der Planung sind bestimmte technische Voraussetzungen zwingend einzuhalten, unter anderem die Wohnflächengrenze.
Das Darlehen darf höchstens 30 Prozent beziehungsweise 40 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Der Zinssatz beträgt 0,5 Prozent jährlich für die ersten 15 Jahre der Laufzeit, die Tilgung beträgt jährlich ein beziehungsweise zwei Prozent  unter Zuwachs der ersparten Zinsen. Haushalte mit Kindern erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro je Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Ein die Darlehensförderung ergänzenden Zuschuss in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 30.000 Euro können Sie beim Erwerb von vorhandenem Wohnraum, bei Ersatzneubau oder für einen Neubau auf Konversionsflächen erhalten.

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Die Bedingungen zur Beantragung des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms decken sich grundsätzlich mit denen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms. Das Darlehen kann bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Es werden dabei Darlehensvarianten mit 10- und 15-jähriger Zinsfestschreibung sowie als weitere Alternative eine Darlehensvariante mit 30-jähriger Zinsfestschreibung (Volltilgung) angeboten.

Die aktuellen Zinsinformationen erhalten Sie unter www.bayernlabo.de 

Das Zinsverbilligungsprogramm kann alleine oder in Kombination mit dem Bayerischen Wohnungsprogramm in Anspruch genommen werden.

Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung können zur Anpassung ihres Eigenwohnraums ein leistungsfreies Darlehen bis zu 10.000 Euro beantragen.
Gefördert werden Anpassungen im Bestand von Eigenwohnraum. Bauliche Maßnahmen sind zum Beispiel Einbau eines Treppenlifts oder eines Aufzugs, Rampen für Rollstuhlfahrer oder der Einbau behindertengerechter Sanitäranlagen.

Weitere Informationen können Sie unter www.wohnen.bayern.de nachlesen.

Im Bereich der Wohnraumförderung ist es sehr wichtig, einen engen Kontakt mit der Regierung von Niederbayern und der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt zu pflegen.

Über diverse Fördermaßnahmen hinaus bietet die Stadt Landshut weitere Unterstützungen und Dienstleistungen in Bezug auf das Bauen und Wohnen an.

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