Stadt landshut
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Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz

Auf den nachfolgenden Seiten erhalten Sie Informationen rund um den vorbeugenden Brandschutz, für die Brandschutzprüfung bei Bauvorhaben sowie der Feuerbeschau. Das Baureferat / Amt für Bauaufsicht steht hierbei mit seinen Mitarbeitern (Team rechts der Isar-/Innenstadt sowie Team links der Isar) beratend zu Seite.

Feuerbeschau

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Vorbeugenden Brandschutz führen gemäß der Feuerbeschauverordnung (FBV) in regelmäßigen Abständen oder aufgrund eines Hinweises Sicherheitsbegehungen (Feuerbeschauen, auch bekannt als Brandverhütungsschauen) in Gebäuden durch. Diese Kontrollen stellen eine Risikobeurteilung aus Sicht des Baureferats dar.

Ziel dieser Kontrollen ist es, Gefahren zu erkennen, die zu einem Brandausbruch führen können, eine Brandausbreitung begünstigen oder die Rettung von Personen sowie die Eingrenzung von Sachschäden verhindern oder erschweren. Zusätzlich dient die Feuerbeschau auch der Sicherheit von Einsatzkräften der Feuerwehr.

Notausgang

Was muss ich tun?

Die Mängel teilen wir dem Eigentümer / Verfügungsberechtigten des Gebäudes mit und machen ihm gleichzeitig Vorschläge, wie sie beseitigt werden können.

Welche Fristen sind zu beachten?

Nach einer angemessenen Frist kontrollieren wir, ob die geforderten Auflagen eingehalten werden.

Was muss ich sonst noch wissen?

Eine Feuerbeschau ist in folgenden Gebäuden notwendig:
Sonderbauten nach Art. 2 der Bayerischen Bauordnung wie zum Beispiel: Hochhäuser, Verkaufsstätten, Hotels, Gaststätten, Versammlungsstätten, Messe- und Ausstellungsbauten, Schulen, Heime, Kindergärten, Krankenhäuser, Großbetriebe, Großgaragen, unterirdische Verkehrsbauten, Sportstätten. Zusätzlich in Gebäuden mit Aufenthaltsräumen, deren Fußboden mehr als sieben Meter über der Geländeoberfläche liegt.

Bei einer Begehung überprüfen wir:

  • Flucht-/Rettungswege
  • Feuerwehrzufahrten
  • Aufstell- und Bewegungsflächen für Feuerwehrfahrzeuge
  • Brandmeldeanlagen
  • Löschwasserentnahmestellen
  • Löscheinrichtungen
  • Rauchabzüge
  • Einsatz- und Gefahrenabwehrpläne für die Feuerwehr
  • Bestuhlungs- und Fluchtwegpläne

Vorbeugender Baulicher Brandschutz

Das Baureferat der Stadt Landshut ist bei Angelegenheiten des vorbeugenden baulichen Brandschutzes regelmäßig in das Genehmigungsverfahren von Neu- und Umbauten sowie von Nutzungsänderungen eingebunden.

Richtlinien

Als Maßstab für die Beurteilung ziehen wir die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen heran. Das sind die Bayerische Bauordnung, Sonderbauverordnungen wie zum Beispiel Versammlungsstättenverordnung, Verkaufsstättenverordnung sowie die Technischen Baubestimmungen wie die Industriebaurichtlinie. Auch bei Anlagen, von denen eine Gefahr für die Umwelt ausgehen kann (radioaktive, biologische, chemische Stoffe), steht das Baureferat der Stadt Landshut beratend zur Seite. Denn diese Anlagen unterliegen in der Regel besonderen brandschutz- und sicherheitstechnischen Auflagen. Hierbei prüfen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche Umweltgefahren zu erwarten sind, wenn ein Störfall oder ein Brand eintreten sollte.

Flächen für die Feuerwehr - Feuerwehrzufahrten

Im Falle eines Brandes ist Zeit einer der wichtigsten Faktoren. Bei bestehenden Gebäuden und bei Neubauvorhaben dienen Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen dazu, den Einsatzkräften der Feuerwehr und des Rettungsdienstes eine wirksame Brandbekämpfung und Menschenrettung sowie ein schnelles Eingreifen bei anderen Gefahrenlagen zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage ist hierzu in erster Linie die Bayerische Bauordnung (BayBO) und die Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr (BayTB). In der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr sowie ergänzend in der DIN 14090 ist die bauliche Ausführung, die Gestaltung in der Praxis und die Kennzeichnung/Beschilderung von Feuerwehrzufahrten und Flächen für die Feuerwehr geregelt.

Feuerwehrpläne

Die Bayerische Bauordnung und andere Rechtsvorschriften sehen bei Gebäuden, von denen im Schadenfall Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Gefahren für Gesundheit und Leben der Benutzer ausgehen, weitergehende Maßnahmen vor. Darunter fällt unter anderem auch das Erstellen von Feuerwehrplänen nach DIN 14095 als geeignete Maßnahme zur Gefahrenbegrenzung.

Zuständigkeiten / Ansprechpartner

Team Einteilung

Team rechts der Isar / Innenstadt (blau-/gelb)

Team links der Isar / Industriegebiet (rot)

    Öffnungszeiten