Stadt landshut
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Örtliche Bauvorschriften Stadt Landshut

Für den Bauherrn gibt es zwischenzeitlich eine Sammlung an örtlichen Rechtsvorschriften, die er gegebenenfalls bei seinem Bauvorhaben zu beachten hat.

1. Freiflächen- und Gestaltungssatzung
2. Stellplatzsatzung
3. Werbeanlagensatzung
4. Gestaltungssatzung für den denkmalgeschützten Ensemblebereich
5. Baumschutzverordnung

sowie alle aktuellen Bebauungspläne, hinterlegt im interaktiven Stadtplan der Stadt Landshut.

Freiflächengestaltungssatzung

Der Stadtrat der Stadt Landshut hat am 26. Februar 2021 den Erlass einer Freiflächengestaltungssatzung beschlossen. Ziel der Satzung ist es, auf eine optisch zurückhaltende und umweltangepasste Gestaltung der Baugrundstücke hinzuwirken und dauerhaft eine standortgerechte Durchgrünung zu sichern und zu fördern.

Mit der Einführung der Freiflächengestaltungssatzung reagiert die Stadt Landshut auf die hohe Bautätigkeit und die damit verbundene verdichtete Bebauung im Stadtgebiet Landshut.

Die Freiflächengestaltungssatzung regelt für künftige Bauvorhaben im Stadtgebiet die Begrünung und Gestaltung der Freiflächen. Sie erfasst aber auch Maßnahmen bei bereits bebauten Grundstücken, wie zum Beispiel das Kiesen von unbebauten Flächen, das ab dem Inkrafttreten der Satzung Mitte Mai 2021 nur noch eingeschränkt zulässig ist.

Bei der Einreichung eines Bauantrags sind in einem Freiflächenplan die Gestaltung der Freiflächen darzustellen.   

Stellplatzsatzung

Parkplatz

Am 11. Mai 2015 ist die Satzung der Stadt Landshut über die Ermittlung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder in Kraft getreten. Die letzte Änderung der Satzung ist am 23. November 2020 in Kraft getreten.

Der Stellplatznachweis wird auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren geprüft. Die erforderlichen Stellplätze sind entsprechend der Anlage im Downloadbereich nachzuweisen.

Werbeanlagensatzung

Werbung

Als Werbeanlagen bezeichnet die Bayerische Bauordnung (BayBO) alle ortsfesten Anlagen der Wirtschaftswerbung, einschließlich Automaten, die der gewerblichen oder beruflichen Ankündigung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen.

Hierzu zählen beispielsweise:

  • Leuchtreklamen aller Art
  • Firmenlogos
  • Blenden an Fassaden, Ausleger, Ausstecktransparente
  • Schilder mit Beschriftungen
  • Schaufensterbeklebungen
  • Beschriftungen auf festen Markisen
  • aufgemalte Schriften und Embleme an Fassaden
  • freistehende Werbeanlagen wie Pylone, Standschilder, Sammelhinweise
  • Schaukästen, Plakattafeln, Plakatsäulen, Werbeplanen an Baugerüsten u.ä.

Was muss ich tun?

Grundsätzlich ist die Errichtung, Aufstellung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen im denkmalgeschützten Bereich genehmigungspflichtig.
Ob die geplante Maßnahme außerhalb des geschützten Bereiches genehmigungspflichtig ist, erfahren Sie von dem zuständigen Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin.

Was muss ich bereit halten?

Antragsformblatt
Füllen Sie das Antragsformblatt vollständig aus. Das Antragsformblatt muss vom Antragsteller oder der Antragstellerin und vom Planfertiger beziehungsweise Planfertigerin unterschrieben sein.

Lageplan im Maßstab 1:1000 (sogenannter Flurkartenausschnitt)
Markieren Sie auf dem Lageplan den Ort der Werbeanlagen und verdeutlichen Sie diesen zusätzlich durch einen Pfeil.

Bauzeichnung

  • Fassadenansicht im Maßstab 1:100
  • Detailzeichnung der Werbeanlage
  • Zeichnen Sie die geplante Werbeanlage maßstäblich in die Fassadenansicht ein und geben Sie deren Länge und Höhe an.
  • Geben Sie die verwendeten Werkstoffe, die Grundfarben und die Art der Beleuchtung auf der Bauzeichnung an.
  • Die Bauzeichnungen müssen vom Antragsteller und vom Planfertiger unterschrieben sein.

 
Fotomontage (alternativ)
Stellen Sie die geplante Werbeanlagen maßstabsgerecht in Verbindung mit dem Gebäude oder der Freifläche dar.
Achten Sie bitte auf eine gute Bildqualität. Architektur und Architekturteile müssen deutlich erkennbar sein.
 
Baubeschreibung
Legen Sie dem Antrag eine ausführliche technische Beschreibung der Werbeanlage des Herstellers bei.
 
Foto des Anbringungsorts
Fertigen Sie ein Übersichtsfoto von der Stelle, an der die Werbeanlage angebracht werden soll.
Andere, in der Nähe befindliche Werbeanlagen sollten darauf erkennbar sein.

Was muss ich sonst noch wissen?
Wir beraten Sie vor der Antragstellung und geben Ihnen nützliche Hinweise:
Viele Fragen zu Ausführung, Größe, Form, und Anbringungsort der Werbeanlage lassen sich durch ein persönliches Gespräch klären.

Satzungen zum Download
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