Insbesondere bei Neubauvorhaben ergibt sich die Notwendigkeit einer Hausnummernvergabe. Diese erfolgt durch das Amt für Bauaufsicht der Stadt Landshut. Bei Neubauten im Freistellungsverfahren ergeht ein Hausnummernbescheid. Im Rahmen eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens wird die Hausnummer mit der Baugenehmigung zugeteilt.

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Bauaufsicht - techn. Planprüfung
Anna-Lena Claus
Luitpoldstraße 29
84034 Landshut
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