Stadt landshut
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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen. Eine über die Abgeschlossenheit hinausgehende Aussage über den Umfang der baurechtlich zulässigen Nutzung enthält die Abgeschlossenheitsbescheinung nicht.

Was muss ich tun?
Das Antragsformular ist beim Amt für Bauaufsicht online zum Download erhältlich. Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ist hier einzureichen.

Welche Fristen sind zu beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten - wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir für die Bearbeitung etwas Zeit benötigen.

Was muss ich bereit halten?

  • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Bauzeichnungen für Aufteilungsplan in dreifacher Ausfertigung (mindestens im Maßstab 1:100), die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind. Wohnungen und sonstige Räume müssen in sich abgeschlossen sein. Alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzeläume sind in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen (zum Beispiel Kellerräume, Speicherräume, Dachboden).
  • Aktueller Amtlicher Lageplan (in dreifacher Ausfertigung)
  • Bei mehr als zwei Wohnungen zusätzlich eine Aufstellung der Wohnflächen mit Wohnflächenberechnung (dreifach).
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