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Staatsangehörigkeitsbehörde

Reisepass Bundesrepublik Deutschland

Die Staatsangehörigkeitsbehörde berät Sie in Fragen des Erwerbes, des Verlustes und des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit.

Einbürgerung

Aktuelle Hinweise zur Einbürgerung finden Sie hier.

Für Ihre persönliche Anfrage vereinbaren Sie bitte einen Termin.

  • Staatsangehörigkeitsbehörde - Buchstabengruppe A-E

    Christina Hapfelmeier

    Luitpoldstr. 29

    84034 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 22 60

    Fax: 0871 - 88 22 40

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  • Staatsangehörigkeitsbehörde - Buchstabengruppe: F-Me

    Eveline Kleekamm

    Luitpoldstr. 29

    84034 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 22 61

    Fax: 0871 - 88 22 40

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  • Staatsangehörigkeitsbehörde - Buchstabengruppe Mf-Z

    Daniel Gabrys

    Luitpoldstr. 29

    84034 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 22 64

    Fax: 0871 - 88 22 40

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  • Staatsangehörigkeitsbehörde - Zuständigkeitsbereich: EU-Bürger, Türkei, Thailand

    Andrea Thelen

    Luitpoldstr. 29

    84034 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 22 63

    Fax: 0871 - 88 22 40

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  • Staatsangehörigkeitsbehörde - Aushändigung von Einbürgerungsurkunden, Assistenz

    Sandra Nachtmann

    Luitpoldstr. 29

    84034 Landshut

    Tel.: 0871 - 88 22 62

    Fax: 0871 - 88 22 40

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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit / Ausstellen eines Staatsangehörigkeitsausweis

Die Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde ist auf Antrag möglich. Die Gebühr dafür beträgt 51 Euro. Zur Beantragung ist die persönliche Vorsprache des Antragstellers bei der Staatsangehörigkeitsbehörde erforderlich.

Welche Unterlagen im Einzelfall notwendig sind, teilen wir Ihnen gerne bei der Aushändigung des Antrages mit.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt

Aktuelle Hinweise zum Geburtserwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Aktuelle Hinweise zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier.

Antrag Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Ein deutscher Staatsangehöriger verliert seine Staatsangehörigkeit grundsätzlich dann, wenn er freiwillig auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob er sich im Inland oder im Ausland aufhält.

Mit dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gehen auch alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsangehörigen verloren. Die betreffende Person ist ab diesem Zeitpunkt Ausländer und nicht mehr berechtigt einen deutschen Reisepass oder Personalausweis zu führen. Außerdem benötigt er für den weiteren Aufenthalt in Deutschland grundsätlich eine Aufenthaltserlaubnis durch die Ausländerbehörde, eventl. auch eine Arbeitserlaubnis, zur Einreise ins Bundesgebiet unter Umständen ein Visum.

Ausnahmsweise geht die deutsche Staatsangehörigkeit, nach der derzeit geltenden Rechtslage, in folgenden Fällen nicht verloren:

  • Bei Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU, der Schweiz oder eines Staates mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag geschlossen hat.
  • Wenn eine deutsche Staatsangehörigkeitsbehörde vor Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit die Genehmigung erteilt, die deutsche Staatsangehörigkeit behalten zu dürfen (Beibehaltungsgenehmigung).

Sollten Sie den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit in Betracht ziehen, empfehlen wir Ihnen, sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen. Sollten Sie sich im Ausland aufhalten, so setzen Sie sich bitte mit der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Verbindung.

Für einen Beibehaltungsantrag fallen Gebühren in Höhe von 255 Euro an. Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Rücknahme des Antrages Ihrerseits oder einer Ablehnung des Antrages unsererseits eine Verwaltungsgebühr erhoben wird.

Negativbescheinigungen

Unter einer Negativbescheinigung versteht man ein Dokument aus dem hervorgeht, dass die betreffende Person nicht deutscher Staatsangehöriger ist.

Eine solche Bestätigung benötigen zum Teil ausländische Mitbürger, die die Neuausstellung Ihres Nationalpasses beantragen wollen und deren Heimatbehörden eine doppelte Staatsangehörigkeit auschließen. Die Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes wird Sie entsprechend informieren.

Für die Ausstellung einer Negativbescheinigung benötigen Sie keinen Antrag.

Die Gebühr beträgt 51 Euro.

Auskünfte zum Vertriebenenrecht

Aktuelle Hinweise zum Vertriebenenrecht finden Sie hier.

  • Staatsangehörigkeitsbehörde im Einwohner- und Standesamt

    Luitpoldstr. 29

    84034 Landshut

    • Öffnungszeiten
    • Mo.

      08:00 - 12:00 Uhr

    • Dienstags geschlossen
    • Mi.

      08:00 - 12:00 Uhr

      14:00 - 17:30 Uhr

    • Do.-Fr.

      08:00 - 12:00 Uhr

    Der Zutritt erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

    Öffnungszeiten
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    08:00 - 12:00 Uhr

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Der Zutritt erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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